Drucksache - 2015/BM/016  

Betreff: Zustimmung zur 2. Änderung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Amt Züssow und der Hansestadt Anklam hinsichtlich einer Beschulung in der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Dinse, Eva
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
13.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.10.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Verwaltungsvereinbarung vom 15.03.2006  
1. Änderung der Verwaltungsvereinbarung vom 05.06.2007  
Kreistagsbeschluss Schule Schlatkow  
2. Änderung der Verwaltungsvereinbarung 17.06.2015  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung stimmt der 2. Änderung der öffentlich- rechtlichen Verwaltungsvereinbarung

zwischen dem Amt Züssow und der Hansestadt Anklam hinsichtlich der Beschulung der grund- und regionalschulpflichtigen Kinder aus den Gemeindem Groß Polzin, Klein Bünzow, Murchin, Schmatzin und Ziethen ab dem Schuljahr 2016/2017 zu.

 


Sachdarstellung:

 

Zwischen der Hansestadt Anklam und dem Amt Züssow besteht in Bezug auf die  amtsangehörigen Gemeinden eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsvereinbarung vom 15.03.2006, die hinsichtlich der Beschulung grund- und regionalschulpflichtiger Kinder die Aufgaben des Schulträgers gemäß § 102 Schulgesetz M-V vom Amt Züssow auf die Hansestadt Anklam überträgt.

 

Auf der Kreistagssitzung am 10.11.2014 folgte der Kreistag dem Antrag des Amtes Züssow,  die Grundschule in Schlatkow zum Schuljahr 2016/2017 aufzuheben.

 

Das Amt Züssow hat auf der Grundlage der neuen Anforderungen eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung erarbeitet und diese durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde prüfen lassen.

Nunmehr liegt der Hansestadt Anklam die durch die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigte Fassung der Verwaltungsvereinbarung zur Unterzeichnung vor.

Die Hansestadt Anklam ist nach Abstimmung mit den städtischen Grundschulen in der Lage die die Kinder dieses Einzugsbereiches zu beschulen. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Übertragung der Aufgaben des Schulträgers auf eine andere Kommune ist die abgebende Gemeinde rechtlich dazu verpflichet den Schulkostenbeitrag an die übernehmende Kommune zu entrichten.

  

 


Anlagen:

 

Verwaltungsvereinbarung vom 15.03.2006

1. Änderung der Verwaltungsvereinbarung vom 05.06.2007

Kreistagsbeschluss vom 10.11.2014

2. Änderung der Verwaltungsvereinbarung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verwaltungsvereinbarung vom 15.03.2006 (793 KB)      
Anlage 2 2 1. Änderung der Verwaltungsvereinbarung vom 05.06.2007 (315 KB)      
Anlage 3 3 Kreistagsbeschluss Schule Schlatkow (244 KB)      
Anlage 4 4 2. Änderung der Verwaltungsvereinbarung 17.06.2015 (510 KB)