Drucksache - 2015/BM/016
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt der 2. Änderung der öffentlich- rechtlichen Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Amt Züssow und der Hansestadt Anklam hinsichtlich der Beschulung der grund- und regionalschulpflichtigen Kinder aus den Gemeindem Groß Polzin, Klein Bünzow, Murchin, Schmatzin und Ziethen ab dem Schuljahr 2016/2017 zu.
Sachdarstellung:
Zwischen der Hansestadt Anklam und dem Amt Züssow besteht in Bezug auf die amtsangehörigen Gemeinden eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsvereinbarung vom 15.03.2006, die hinsichtlich der Beschulung grund- und regionalschulpflichtiger Kinder die Aufgaben des Schulträgers gemäß § 102 Schulgesetz M-V vom Amt Züssow auf die Hansestadt Anklam überträgt.
Auf der Kreistagssitzung am 10.11.2014 folgte der Kreistag dem Antrag des Amtes Züssow, die Grundschule in Schlatkow zum Schuljahr 2016/2017 aufzuheben.
Das Amt Züssow hat auf der Grundlage der neuen Anforderungen eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung erarbeitet und diese durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde prüfen lassen.
Nunmehr liegt der Hansestadt Anklam die durch die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigte Fassung der Verwaltungsvereinbarung zur Unterzeichnung vor.
Die Hansestadt Anklam ist nach Abstimmung mit den städtischen Grundschulen in der Lage die die Kinder dieses Einzugsbereiches zu beschulen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Übertragung der Aufgaben des Schulträgers auf eine andere Kommune ist die abgebende Gemeinde rechtlich dazu verpflichet den Schulkostenbeitrag an die übernehmende Kommune zu entrichten.
Anlagen:
Verwaltungsvereinbarung vom 15.03.2006
1. Änderung der Verwaltungsvereinbarung vom 05.06.2007
Kreistagsbeschluss vom 10.11.2014
2. Änderung der Verwaltungsvereinbarung