Drucksache - 2015/FB2/006  

Betreff: 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
12.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen geändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
13.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
14.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.10.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam abgelehnt   
Anlagen:
1. Nachtragshaushalts 2015-2016  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den beiliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan 2015/16  einschließlich Nachtragshaushaltssatzungen 2015 und 2016, Anlagen und Stellenpläne 2015 und 2016.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015/16 trifft folgende Festsetzungen:

 

 

 

 

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 96,9 Vollzeitäquivalente (VzÄ)  im Jahr 2015 und 96,4 VzÄ im Jahr 2016.

 

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals im Zuge der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2012 betrug 104.741.059,09 EUR.

 

§ 8 Wertgrenzen

  1. Notwendigkeit zur Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung

a)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs.2 Nr.1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 10 v. H.

b)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs.2 Nr.2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 10 v. H.

c)      Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des § 48 Abs.2 Nr.3 KV  M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

d)      Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs.3 Nr.1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.

 

  1. Regelungen zu Investitionsmaßnahmen

a)      Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die nach § 4 Abs. 12 GemHVO zu erläutern sind, wird auf  25.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.

 

b)      Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.

 

c)      Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.

 

d)      Bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben die Ermächtigungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 2 GemHVO bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres. Werden Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres bestehen.

 

e)      Eine Übertragung der Ermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erfolgt grundsätzlich nur auf Antragstellung der Fachämter im Zuge des jeweiligen Jahresabschlusses. Eine Übertragung erfolgt nicht bzw. nur anteilig, wenn die Einzahlungen, die zur Deckung verwendet werden sollten, nicht bzw. nur anteilig erzielbar sind. Handelt es sich hierbei um Kredite, deren Ermächtigungen nach § 52 Abs. 3 KV M-V mit Bekanntmachung der Haushaltssatzung erlöschen würden, so wird von der Ermächtigung im erforderlichen Umfang rechtzeitig Gebrauch gemacht.

 

  1. Wesentlichkeitsgrenzen bei Rückstellungen

Zur Bildung von Sonstigen Rückstellungen für übertragenen Urlaub wird je Mitarbeiter/in ein Mindestanspruch von 6 Resturlaubstagen als verhältnismäßig betrachtet.

Zur Bildung von Sonstigen Rückstellungen für übertragene Mehrstunden wird je Mitarbeiter/in ein Mindestanspruch von 40 Mehrstunden am Jahresende als verhältnismäßig betrachtet.

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

  1. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde verfügte am 14.8.2015 die Erarbeitung eines 1. Nachtragshaushaltsplanes (NTHH) 2015/16 bis zum 31.10.2015. Im Übrigen war die Erstellung eines NTHH ohnehin geboten, da Korrekturen im Bereich des Ausweises und der Sicherung der Liquidität vorzunehmen waren.
  2. Entsprechend aktueller Erkenntnisse wurden wesentliche Ein- und Auszahlungen im 1. NTHH 2015/16 angepasst. Insbesondere wurden alle mit Verfügung des Bürgermeisters am 6.7., 26.8. und 15.9.2015 mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre belegten Konten um den entsprechenden Sperrbetrag in ihren Ansätzen reduziert, soweit sie nicht vorher im Einvernehmen mit der Stadtvertretung wieder in Anspruch genommen wurden.

 

  1. Der Ergebnishaushalt 2015 verschlechtert sich gegenüber dem Plan um 179 T€. Das Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt 2015 verschlechtert sich gegenüber dem Plan um 261 T€. Das Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt 2015 verbessert sich gegenüber dem Plan um 681 T€.

 

  1. Der Ergebnishaushalt 2016 verschlechtert sich gegenüber dem Plan um 2,33 Mio €. Das Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt 2016 verschlechtert sich gegenüber dem Plan um 2,46 Mio €. Das Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt 2015 verbessert sich gegenüber dem Plan um 1,39 Mio €.

 

  1. In 2015 wurde die durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigte Investitionskreditermächtigung in Höhe von 400.400 € beibehalten. In 2016 verringert sich der beantragte Investitionskredit um 2,4 Mio € auf 970 T€.

 

  1. Die Erwartungshaltung bei den Realsteuern musste nach unten korrigiert werden.

 

  1. Die Investitionsmaßnahmen wurden hinsichtlich ihrer Veranschlagungsreife kritisch hinterfragt und im Ergebnis teilweise verschoben bzw. im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum gestrichen. Dies war insbesondere unabdingbar, um für die Fortsetzung  der im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren übernommenen Baumaßnahmen die erforderliche  Liquidität zu sichern.

 

  1. Genehmigungspflichtig ist der Nachtragshaushalt auch auf Grund von Änderungen im Stellenplan (siehe hierzu Veränderungsliste Stellenplan als Anlage zum Stellenplan).

 

  1. Der Bedarf an  Verpflichtungsermächtigungen wurde gegenüber dem Haushaltsplan auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.

 

  1. Es wurde eine umfangreiche Liquiditätsanalyse und –planung erstellt. Im Ergebnis werden Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 6,4 Mio € in 2015 und 11,9 Mio € in 2016 benötigt.

 

  1. Die Realsteuerhebesätze ändern sich nicht.

 

  1. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Vorbericht und im Haushaltssicherungskonzept HSK 2015 verwiesen.

 

 


 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Nachtragshaushalts 2015-2016 (4233 KB)      
Stammbaum:
2015/FB2/006   1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam   Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
2015/FB2/006-4   Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zur Vorlage 2015/FB2/006 - 1. Nachtragshaushalt 2015//2016 der Hansestadt Anklam   Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Antrag
2015/FB2/006-5   Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zur Vorlage 2015/FB2/006 - 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam   Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Antrag
2015/FB2/006-6   1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2015/FB2/006-7   1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam   Fraktion IfA   Antrag
2015/FB2/006-8   1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam   Fraktion IfA   Antrag
2015/FB2/006-9   1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam   Fraktion IfA   Antrag
2015/FB2/006-0   1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam   Fraktion SPD   Antrag