Drucksache - 2015/BM/013  

Betreff: Inanspruchnahme gesperrter Mittel (Reservebeschluss)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:---
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
12.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
13.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.10.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt ihr Einverständnis mit der Inanspruchnahme derzeit gesperrter Mittel in Höhe von 5.400 € im Produktsachkonto 33100-5415931 (Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege- Zuschüsse an freie Träger)

 

 


Sachdarstellung:

 

Im Rahmen der Verfügung über eine Haushaltswirtschaftliche Sperre vom 6.7.2015 wurden gemäß § 51 (1) KV M-V in Verbindung mit Punkt 5 der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushaltsplan 2015/16 vom 25.6.2015 in 2015 veranschlagte Mittel in Höhe von 1.686.481 € gesperrt.

Die Stadtvertretung wurde darüber mit der Informationsvorlage 2015/FB2/002 unterrichtet.

Die Verwaltung beabsichtigt im Produktsachkonto 33100-5415931 (Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege- Zuschüsse an freie Träger) in Höhe von 5.400 € gesperrte Mittel in Anspruch zu nehmen.

Über die Inanspruchnahme gesperrter Beträge entscheidet der Bürgermeister im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung gemäß § 51 (3) KV M-V.

Der Einreicher geht davon aus, dass die Verfügbarkeit über die betreffenden Mittel im Rahmen eines Antrages zum 1. Nachtragshaushalt mehrheitlich beschlossen wird. Nur für den Fall, dass sich – aus welchen Gründen auch immer- keine Mehrheit für die Bestätigung des 1. NTHH finden sollte soll dieser Reservebeschluss gelten. Anderenfalls ist er gegenstandslos.

 

Der Einreicher wurde durch den Kämmerer, wie auch schon bei der vorherigen Inanspruchnahme gesperrter Mittel auf die damit verbundenen Liquiditätsprobleme hingewiesen.