Auszug - Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen in der Tuchowstraße (Anlage 1)  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 20:19 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause - 17:00 Uhr
2015/FB1/010 Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen in der Tuchowstraße (Anlage 1)
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Sylvia Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Thiel, Ivonne

Frau Reese verabschiedet sich um 19:58 Uhr.

 

Herr Kohn ist kurz abwesend.

 


Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, den Beitrag für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung gemäß § 3 (2) Pkt. 7 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die    Erhebung  von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ (Straßenausbaubeitragssatzung) der Tuchowstraße – Anlage 1 im Wege der Kostenspaltung nach          § 7 (3) KAG M-V i. V. m. § 6 der o.g. Satzung selbstständig zu erheben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0