Beschluss:
1.
Die Stadtvertretung beschließt die nachfolgende Änderung und Neufassung des § 5 Sitzungsdauer/Sitzungsverlauf, Absatz(5) Sitzungsverlauf, der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam:
(5) Der Sitzungsverlauf wird in der Regel nach folgendem Rahmen durchgeführt:
a) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
b) Bestätigung der Tagesordnung
c) Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der vorangegangenen Stadtvertretersitzung
d) Kenntnisnahme vorangegangener Hauptausschussprotokolle
e) Einwohnerfragestunde
f) Beschlusskontrolle – öffentlicher Teil – bei Bedarf
g) Beratung und Beschlussfassung über die in der Tagesordnung bezeichneten Beratungsgegenstände
h) Informationen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
i) Protokollkontrolle und Bestätigung der Sitzungsniederschrift – öffentlicher Teil
j) Protokollkontrolle und Bestätigung der Sitzungsniederschrift – nichtöffentlicher Teil
k) Beschlusskontrolle – nichtöffentlicher Teil – bei Bedarf
l) Beratung und Beschlussfassung über die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte
m) Schließen der Sitzung
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 20 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
2.
Die Stadtvertretung beschließt die nachfolgende Änderung und Neufassung des § 13 Beschlusskontrolle, Aufhebung von Beschlüssen der Stadtvertretung, Absatz(3) Beschlusskontrolle, der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam:
(3) Die Ausführung gefasster Beschlüsse der Stadtvertretung ist regelmäßig zu kontrollieren. Jeweils in der 1. Sitzung des halbjahres ist in der Stadtvertretersitzung ein Tagesordnungspunkt „Beschlusskontrolle vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 9 |
Enthaltungen: | 4 |
Die Änderung des § 13 (3) der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam wurde abgelehnt.