Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den § 6 (1) wie folgt neu zu fassen:
Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus fünf Stadtvertretern und vier sachkundigen Einwohnern zusammen. Für jeden Stadtvertreter wird ein Stellvertreter gewählt, für jeden sachkundigen Einwohner ein sachkundiger Einwohner. Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.