Auszug - Begründung zur Satzung des Bebauungsplanes 1 - 2006 "Industriegebiet Anklam" - am Lilienthalring (OVP 49) - der Hansestadt Anklam hier: Billigungs - und Auslegungsbeschluss  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
FB1/313/2009 Begründung zur Satzung des Bebauungsplanes 1 - 2006 "Industriegebiet Anklam" -
am Lilienthalring (OVP 49) - der Hansestadt Anklam
hier: Billigungs - und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

 

Es werden keine Anträge gestellt.

 

Herr Stark warnt als Betroffener davor, dass wir dort ein Gewerbegebiet installieren, Straßen bauen und beleuchten, und dieses Gebiet dann, weil keine Investoren da sind, verwildert und wir wieder Gelder einstellen müssen.

 

Herr Lange bittet dringend darum, die Befangenheitsregelung zu überprüfen.

Er weist Herrn Stark darauf hin, wenn er befangen wäre, wäre selbst eine derartige Wortmeldung nicht zulässig und er müsste in den Zuschauerreihen Platz nehmen.

 

Über die Punkte 1 – 4 des Beschlussvorschlages wird einzeln abgestimmt. 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

1.               Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ – am Lilienthalring (OVP 49) –
der Hansestadt Anklam.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

3

 

2.              Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet
Anklam“ – am Lilienthalring (OVP 49) – der Hansestadt Anklam.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

3

 

3.              Der Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

4.              Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung zur
Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2