Drucksache - FB1/313/2009  

Betreff: Begründung zur Satzung des Bebauungsplanes 1 - 2006 "Industriegebiet Anklam" -
am Lilienthalring (OVP 49) - der Hansestadt Anklam
hier: Billigungs - und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
04.11.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.11.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
21.01.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ – am Lilienthalring (OVP 49) – der Hansestadt Anklam.
  2. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ – am Lilienthalring (OVP 49) – der Hansestadt Anklam.
  3. Der Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 06.04.2006 den Beschluss gefasst, dass südöstlich des Lilienthalringes ein Bebauungsplan zur Herstellung von Baurechten für ein Industriegebiet aufgestellt wird.

 

Der Umgriff des Bebauungsplanes wurde mit Beschluss der Stadtvertretung am 28.02.2008 nochmals geändert.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgte in der Zeit vom 03.07. - 04.08. 2008.

Die eingegangenen Hinweise und Auflagen wurden in die Unterlagen durch das Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH eingearbeitet bzw. die geforderten Gutachten in Auftrag gegeben.

Die überarbeiteten Unterlagen liegen zur Billigung und Auslegung vor.

 

Mit dem Beschluss werden die Voraussetzungen für die weitere Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens geschaffen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

-          Satzung des Bebauungsplanes 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ – am Lilienthalring (OVP 49) – der Hansestadt Anklam

-          Begründung mit Umweltbericht zur Satzung des Bebauungsplanes 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ – am Lilienthalring (OVP 49) – der Hansestadt Anklam