Auszug - Bestätigung des Ausschreibungstextes für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam im Jahr 2010  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
BM/194/2009 Bestätigung des Ausschreibungstextes für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam im Jahr 2010
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Jörg Schröder
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

 

Die CDU-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag zum Ausschreibungstext:

 

              Einfügung nach: … Eignung, Bestätigung und Sachkunde verfügt:

 

              Der Bewerber muss mindestens die Qualifikation eines

Dipl.-Verwaltungsbetriebswirtes haben.

 

Herr Lange bezieht sich auf § 38 Abs. 9 Satz 2 der Kommunalverfassung. Dort ist geregelt, dass in einer Gemeinde mit über 5000 Einwohnern der Bürger-meister oder einer seiner ihm unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter über die Qualifikation über den gehobenen Verwaltungsdienst verfügen muss. Das heißt, sagt er, wenn einer der nachgeordneten leitenden Mitarbeiter diese Funktion hat, kann jeder Bürgermeister werden.

 

Nach der Diskussion wird über den Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                              6

Nein-Stimmen:              14

Enthaltungen:                              3

 

Damit ist der Antrag abgelehnt. Es wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 37 Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern den Text der öffentlichen Ausschreibung für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam im Jahr 2010 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

4