Drucksache - FB2/040/2009  

Betreff: Zustimmung zum Entwurf des Eingemeindungsvertrages mit der Gemeinde Pelsin
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
02.11.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.11.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung stimmt dem im Entwurf anliegenden Vertrag hinsichtlich der Eingemeindung der Gemeinde Pelsin in die Hansestadt Anklam zu. Sie nimmt dabei zur Kenntnis, dass Seitens des Amtes Anklam-Land in diesem Zusammenhang Forderungen im Rahmen einer Auseinandersetzung in Höhe von insgesamt 82 TEUR geltend gemacht werden, über deren Rechtmäßigkeit derzeit nicht abschließend entschieden wurde.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

  1. Darstellung des inhaltlichen Werdeganges

 

Die gesetzlichen Vertreter der Gemeinde Pelsin haben Anfang des Jahres der Stadtverwaltung und dem Hauptausschuss der Stadtvertretung in seiner Sitzung am 19.02.2009 das Interesse der Gemeinde Pelsin an einer Fusion mit der Hansestadt Anklam zur Kenntnis gegeben und erläutert.

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Beratung am 26.2.2009 unter DS BM/173/2009 einstimmig die Verwaltung dahingehend ermächtigt gemäß § 11 Absatz 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V Verhandlungen über einen diesbezüglichen Gebietsänderungsvertrag mit der Gemeinde Pelsin aufzunehmen. Ein analoger Beschluss wurde durch die Gemeindevertretung Pelsin am 11.3. 2009 gefasst.

 

Durch die Hansestadt Anklam wurde im April 2009 ein Vertragsentwurf erarbeitet und dem für die Verhandlung zuständigen Amt Anklam-Land übersandt.

 

Im Juni 2009 wurden die Fachbereichsleiter und der amtierende Bürgermeister durch die Vertreter der Gemeinde Pelsin im Rahmen einer ausführlichen Besichtigung mit den Verhältnissen der Ortsteile Pelsin und Stretense bekannt gemacht. Auf der Ebene der Fachbereiche sowie im Bereich der Feuerwehr gab es weitere Treffen mit Vertretern  der Gemeinde Pelsin.

 

Am 22. 7. 2009 wurde zwischen den Vertretern der Gemeinde Pelsin, der Hansestadt Anklam und des Amtes Anklam-Land einvernehmlich ein Eingemeindungsvertragsentwurf ausgehandelt. Dieser war Gegenstand der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Bürger der Gemeinde Pelsin am 8.9.2009 unter Teilnahme leitender Mitarbeiter der Stadtverwaltung Anklam.

 

Im Ergebnis der Anhörung gab es einige Änderungsvorschläge der Gemeinde Pelsin bzw. des Amtes Anklam-Land, denen durch die Stadtverwaltung entsprochen wurde.

 

Am 24.9.2009 stimmte die Gemeindevertretung der Gemeinde Pelsin in Anwesenheit des amtierenden Bürgermeisters und der Fachbereichsleiter der Stadtverwaltung Anklam einstimmig dem einvernehmlich ausgehandelten und auch der vorliegenden Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Eingemeindungsvertrag zu.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Stadtvertretung ebenfalls dem anliegenden Vertragsentwurf zuzustimmen und damit den Weg für eine Eingemeindung der Gemeinde Pelsin in die Hansestadt Anklam zum 1.1.2010 freizumachen.

 

Nach telefonischer Information der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde sind unbeschadet des ausstehenden notwendigen Beschlusses der Stadtvertretung die diesseits erforderlichen Genehmigungsanfragen beim Land MV und sonstigen Behörden bereits eingeleitet worden.

 

  1. Darstellung einer mittelbar mit der Eingemeindung verbundenen finanziellen Problematik

 

Unabhängig vom Vertragsinhalt besteht das Amt Anklam-Land im Zusammenhang mit der Fusionierung auf eine Auseinandersetzung zwischen dem Amt Anklam-Land und der Hansestadt Anklam hinsichtlich des Personals. Das Amt beruft sich dabei auf § 12 KV M-V.

 

Das Amt Anklam-Land argumentiert so, dass der Wegfall der 320 Einwohner der Gemeinde Pelsin aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes  einer Planstelle des Stellenplanes des Amtes Anklam-Land entspricht. Im Wissen darum, dass die Stadtverwaltung Anklam derzeit keinen zusätzlichen Personalbedarf hat bietet das Amt anstelle des Personalüberganges eines Mitarbeiters der Stadt an, dies in geldwerter Form zu kompensieren. Man beschränkt sich insofern auf Personalkosten im Rahmen eines Altersteilzeitvertrages über eine Laufzeit von 3 Jahren. Insgesamt würde dies für die Hansestadt Anklam eine Zahlung in Höhe von 82 TEUR innerhalb von 3 Jahren an das Amt Anklam-Land bedeuten.

 

Seitens der Stadtverwaltung Anklam wird eine derartige Forderung weder dem Grunde noch der Höhe nach als gerechtfertigt angesehen.

 

Das Amt Anklam-Land hat diesen Sachverhalt zuständiger Weise der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ostvorpommern zur Prüfung und Entscheidung übergeben.

 

Auf telefonische Nachfrage wurde seitens der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt, dass man derzeit diesen Sachverhalt prüft und zu gegebener Zeit eine Entscheidung zu erwarten ist. Eine Entscheidung lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Somit muss davon ausgegangen werden, dass die Eingemeindung der Gemeinde Pelsin der Hansestadt Anklam derzeit nicht quantifizierbare zusätzliche Kosten zwischen 0 und 82 TEUR bereiten könnte.

 

Die Erlangung rechtlicher und finanzieller Sicherheit als Voraussetzung einer Fusionierung würde bedeuten, den Beschluss zur Zustimmung zum Vertragsentwurf unter einen diesbezüglichen Vorbehalt zustellen. Es liegt im Ermessen der Stadtvertretung eine derartige Option in Erwägung zu ziehen, wobei damit zumindest eine Verzögerung der Eingemeindung in Kauf genommen wird.