|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt für das Haushaltsjahr 2009 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 822,54 EUR für die Haushaltsstelle 7500-541000 (Städtischer Friedhof/Stromkosten).
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 7500-110000 (Städtischer Friedhof/Benutzungsgebühren).
i.V. Dr. Detlef Butzke Dirk Bierwerth
Bürgermeister Fachbereichsleiter
Stadtamtsrat
Sachdarstellung:
Für die Haushaltsstelle 7500-541000 (Städtischer Friedhof/Stromkosten) wurden für das Haushaltsjahr 2009 2.000 EUR in Ansatz gebracht.
Grundlage dafür waren die Erfahrungswerte aus den Vorjahren: 2008 1.777,48 EUR
2007 1.544,55 EUR
Bis zum 20.10.2009 sind Abschläge in Höhe von 1.864 EUR gezahlt worden. Zwischenzeitlich liegt aus der Ablesung September eine Endabrechnung der E.ON/E.DIS AG für den Stromverbrauch auf dem Friedhof mit Trauerhalle an sich und den Verbrauch für Nachtspeicheröfen im Gebäude in Höhe von 48,49 EUR bzw. 565,84 EUR vor. Darüber hinaus stehen noch - nunmehr erhöhte - Abschläge in Höhe von insgesamt 506 EUR aus.
Daraus ergibt sich insgesamt eine Überschreitung des Ansatzes in Höhe von 822,54 EUR, die sich wie folgt begründet:
Auf Grund einer erhöhten Nutzung des städtischen Friedhof in den Wintermonaten zum Jahresbeginn und einer damit einhergehenden zunehmenden Nutzung der Trauerhalle ergibt sich eine steigende Ausgabe bei den Heizkosten (Stromkosten durch Nachtspeicheröfen). Zusätzlich wirkte sich auch die Intensität und Dauer des Winters 2008/2009 aus.
Grundsätzlich ist auch zu erkennen, dass die Akzeptanz und Nutzung des städtischen Friedhofes zunimmt, die Nutzungen sind gegenüber den Vorjahren tendenziell zunehmend.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Situation bei der betreffenden Haushaltsstelle 7500-541000 stellt sich wie folgt dar:
HH-Ansatz 2.000,00 EUR
- Anordnungen per 20.10.2009 1.864,00 EUR
= Verfügbar in der Haushaltsstelle 136,00 EUR
+ Verfügbar im Deckungsring 161,79 EUR
- Offener Betrag 1.120,33 EUR
Abrechnung der E.ON/E.DIS 614,33 EUR
Abschläge bis 31.12.09 506,00 EUR
= ergibt eine überplanmäßige Ausgabe 822,54 EUR
Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 7500-110000 (Städtischer Friedhof/Benutzungsgebühren).
Gemäß DA-Nr. 03/2003 über das Verfahren bei der Genehmigung von über – und außerplanmäßigen Ausgaben vom 01.10.2003 und der 1. Änderung zur DA-Nr. 03/2003 vom 01.03.2005 ist die Stadtvertretung für die Genehmigung zuständig.