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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 57 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern, dass die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam am 25.04.2010 stattfindet.
Sachdarstellung:
In der Hansestadt Anklam ist zum 01.08.2010 die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters neu zu besetzen, da die Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers am 31.07.2010 abläuft. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.
Gemäß § 57 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82) bestimmt die Gemeindevertretung in hauptamtlich verwalteten Gemeinden den Tag der Hauptwahl und zeigt dies der Rechtsaufsichtbehörde spätestens fünf Monate vor dem Tag der Hauptwahl an.
Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit des Bürgermeisters durchgeführt werden.
Sofern eine Stichwahl notwendig ist, findet diese am zweiten Sonntag nach dem Tag der Hauptwahl statt.