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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den 3. Nachtragshaushaltsplan 2009 der Hansestadt Anklam zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und die sich daraus ergebende 3. Nachtragshaushaltssatzung 2009.
Die Nachtragshaushaltssatzung sieht vor:
1.1 Verwaltungshaushalt |
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Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben um | 23.900 EUR | auf | 16.137.600 EUR |
1.2 Vermögenshaushalt |
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Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben um | 1.181.300 EUR | auf | 6.663.800 EUR |
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2. Gesamtbetrag der Kredite Veränderung um davon zum Zwecke der Umschuldung um | 0 EUR 0 EUR | auf auf | 682.400 EUR 682.400 EUR |
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3. Veränderung der Entnahme aus der |
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allgemeinen Rücklage um | 329.000 EUR | auf | 776.000 EUR |
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4. Erhöhung des Kassenkredites um | 2.400 EUR | auf | 1.613.700 EUR |
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5. Veränderung der Verpflichtungsermächtigungen um | 0 EUR | auf | 167.000 EUR |
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6. Keine Veränderung der Hebesätze |
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Grundsteuer A | 250 v.H. |
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Grundsteuer B | 350 v.H. |
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Gewerbesteuer | 350 v.H. |
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Sachdarstellung:
Das Erfordernis der 3. Nachtragshaushaltssatzung 2009 ergibt sich aus der Notwendigkeit des Neubaus der Grundschule „Villa Kunterbunt“ am Standort in der Südstadt. Hierfür sind 1.200,0 TEUR im Vermögenshaushalt eingeplant. Die Finanzierung des Neubaus erfolgt zum Teil aus Eigenmitteln, wie aus der allgemeinen Rücklage und den Grundstückserlösen, sowie aus einer geplanten Sonderbedarfszuweisung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von
800,0 TEUR.
Im ursprünglichen Entwurf der 3. Nachtragshaushaltssatzung, über den auch der Finanzausschuss am 02.11.2009 bereits befunden hat, wurde von einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 500,0 TEUR ausgegangen. Da diese und auch die Eigenmittel aus allgemeiner Rücklage und Grundstückserlösen zur Finanzierung nicht ausgereicht hätten, wurde zusätzlich eine Kreditaufnahme über 336,0 TEUR in Erwägung gezogen. In der Vorlage wurden die Finanzausschussmitglieder auf Grund eines bevorstehenden Termins beim Innenministerium bereits darauf hingewiesen, dass sich Änderungen hinsichtlich der Höhe der Sonderbedarfszuweisung und der Kreditaufnahme ergeben können.
Zwischenzeitlich, am 04.11.2009, fand dieser Termin beim Innenministerium in Schwerin statt, an dem Herr Dr. Butzke und Frau Thurow teilnahmen. Im Ergebnis dessen wurden für den geplanten Schulneubau 800,0 TEUR Sonderbedarfszuweisung in Aussicht gestellt. Auf Grund dieser Tatsache wurde der mit dieser Vorlage vorliegende 3. Nachtrag zahlenmäßig überarbeitet. Eine Kreditaufnahme wäre nun lediglich in Höhe von 36,0 TEUR notwendig. Da diese Summe jedoch keine Kreditaufnahme rechtfertigt, wurden die Ansätze des Vermögenshaushaltes nochmals kritisch überprüft, so dass die fehlende Summe in Form von Minderausgaben bereitgestellt werden kann.
Die Mittel der allgemeinen Rücklage werden mit dem Schulneubau vollständig aufgebraucht.
Eine weitere Maßnahme, welche im Vermögenshaushalt zusätzlich Berücksichtigung fand, ist die Sanierung der Dachgauben des Rathauses II in Höhe von 15,0 TEUR. Auch setzt sich der positive Trend bei den Grundstücksverkäufen im Mittelfeld fort, so dass hier 50,0 TEUR Mehreinnahmen zu verzeichnen sind.
Im Verwaltungshaushalt sind einige wenige Änderungen in den III. Nachtrag eingeflossen, wie bspw. die Erhöhung der Stromkosten in der Nikolaikirche auf Grund einer Sonderausstellung und Baumaßnahmen (1,6 TEUR) sowie Mehrausgaben für die Aufwandsentschädigung der Binnenhafen Anklam GmbH in Höhe von 6,0 TEUR auf Grund einer aus dem Jahr 2008 resultierenden Nachzahlung.
Die größte Summe im Verwaltungshaushalt stellt die Position „Öffentl. Grün – Unterhaltung des unbewegl. Vermögens, Mittelfeld und Gewerbegebiete“ dar, welche um 20,0 TEUR aufgestockt werden musste. Grund dafür sind Biotoppflegemaßnahmen in den Gewerbegebieten. Diese sind notwendig, da nach Landeswaldgesetz die Flächen, bei Unterlassen dieser Pflegemaßnahmen, Waldstatus erreichen und die Stadt von der Forstbehörde zur Zahlung einer Walderhaltungsabgabe oder zu Ersatzaufforstungen verpflichtet werden könnte.
Auch sind Mehreinnahmen bei Zinserträgen aus Geldanlagen sowie bei den Verzinsungen von Steuernachforderungen zu verzeichnen.
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind ausgeglichen, ohne Zuführungen vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt.
Der Stellenplan ist unverändert.
Anlagen:
III. Nachtragshaushaltsplan
Übersicht der eingearbeiteten Änderungen