Drucksache - BM/194/2009  

Betreff: Bestätigung des Ausschreibungstextes für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam im Jahr 2010
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Jörg Schröder
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.11.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 37 Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern den Text der öffentlichen Ausschreibung für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam im Jahr 2010 in der vorliegenden Form.

Sachdarstellung:

 

HANSESTADT ANKLAM

 

In der Hansestadt Anklam, Landkreis Ostvorpommern, ist zum 01.08.2010 die Stelle der/des

 

hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters

 

zu besetzen. Die Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers läuft am 31.07.2010 ab. Der bisherige Amtsinhaber beabsichtigt, erneut als Bürgermeister zu kandidieren. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Es wäre wünschenswert, wenn die/der Bürgermeisterin/Bürgermeister den Hauptwohnsitz in Anklam hat oder nimmt.

 

Anklam ist die Kreisstadt des Landkreises Ostvorpommern mit ca. 13.500 Einwohnern. Als kreisangehörige Gemeinde ist sie Mittelzentrum und hat neben Grundschulen, Regionalen Schulen und dem Gymnasium auch eine ausgeprägte Museumslandschaft. In Anklam ist die Vorpommersche Landesbühne beheimatet. Anklam ist Hanse- und Lilienthalstadt.

 

Gesucht wird eine verantwortungsvolle, zielstrebige, qualifizierte und entscheidungssichere Persönlichkeit mit Eigeninitiative und Kooperationsbereitschaft, die über die notwendigen Kenntnisse auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung und über die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde verfügt. Erfahrungen in Führungs- und Leitungsfunktionen der öffentlichen Verwaltung sind ausdrücklich erwünscht.

 

Die Bewerberin / der Bewerber muss in der Lage sein, die Entwicklung der Stadt Anklam in Zusammenarbeit mit der Stadtvertretung zu fördern und die Verwaltung zielorientiert, wirtschaftlich und bürgernah zu leiten.

 

Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung für Mecklenburg-Vorpommern und erfolgt nach der Besoldungsgruppe A 15. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung bis zu den Höchstsätzen der landesrechtlichen Vorschriften gewährt.

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam setzt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt wie folgt zusammen:

 

Bezeichnung                                                                                                  Anzahl der Sitze

Wählergemeinschaft INITIATIVEN für ANKLAM                                          9

Christlich Demokratische Union                                                                      6

DIE LINKE                                                                                                                4

Nationaldemokratische Partei Deutschlands                                                        2

Sozialdemokratische Partei Deutschlands                                                        2

Unabhängige Bürgerliste  `94                                                                       1

Freie Demokratische Partei                                                                                     1

 

Für die Dauer der Amtszeit erfolgt die Ernennung der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters zur/zum Beamtin/Beamten auf Zeit. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen die Voraussetzungen des § 61 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KWG M-V) erfüllen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBG M-V) erbringen. Das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung und Verfassungstreue werden geprüft und sind für die Berufung in das Beamtenverhältnis unabdingbar.

 

Die/der Bürgermeisterin/Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Anklam in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürger, die am Wahltag

 

  1. das 18., aber noch nicht das 58. Lebensjahr vollendet haben,
  2. die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zur/zum Beamtin/Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz erfüllen, insbesondere die gesundheitliche und persönliche Eignung,
  3. nicht nach § 8 LBG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  4. nicht nach § 10 Abs. 2 oder 3 KWG M-V von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind,
  5. nicht von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Aberkennung des Ruhegehalts rechtskräftig verurteilt worden ist.

 

Zur Teilnahme an der Wahl ist die Einreichung der Bewerbung als förmlicher Wahlvorschlag von Parteien, Wählergruppen oder von Einzelbewerbern gemäß § 62 KWG M-V erforderlich. Mehrere Parteien und Wählergruppen können einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen. Neben den üblichen aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbung, Passbild, lückenloser Lebenslauf, Führungszeugnis, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise, Beurteilungen und Referenzen) sind zur Prüfung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen dem Wahlvorschlag gemäß des Erlasses des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern in dieser Sache folgende Unterlagen beizufügen:

 

  1. Wählbarkeitsbescheinigung
  2. die im öffentlichen Dienst übliche schriftliche MfS-Erklärung
  3. eine Erklärung über eventuelle Straftaten
  4. eine Erklärung über die Verfassungstreue
  5. das amtsärztliche Gesundheitszeugnis

 

Auf die Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Hansestadt Anklam über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird vorsorglich hingewiesen.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die/der Bewerberin/Bewerber mit der Weitergabe ihrer Bewerbungsunterlagen an die in der Stadtvertretung vertretenen Parteien und Wählergruppen einverstanden sind.

 

Die Wahl findet am 25. April 2010 statt. Eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist am 09. Mai 2010 vorgesehen. Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 22. Februar 2010, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist).

 

Die Bewerbungen richten Sie bitte unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl 2010“ an die

 

HANSESTADT ANKLAM

DER GEMEINDEWAHLLEITER

MARKT 3

17389 ANKLAM

 

Die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehenden Auslagen werden seitens der Stadt Anklam nicht erstattet.

 

 

i.V. Dr. Detlef Butzke

Bürgermeister