Auszug - Bericht des Gemeindewahlleiters  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:15 Anlass: Sitzung

 

Der Bericht des Gemeindewahlleiters, Herrn Jörg Schröder,  wird dieser Niederschrift beigefügt.

 

Herr Andrejewski, NPD, fragt zu den ungültigen Stimmen nach, ob erfasst wird, welche Fehler von den Leuten gemacht werden und ob man zur nächsten Wahl eventuell Hinweise geben könnte.

 

Herr Schröder erklärt, dass die Fehler in den einzelnen Wahlvorständen erfasst werden. Es handelt sich um Stimmzettel, die komplett durchgestrichen worden sind oder auch mehr Stimmen abgegeben wurden.

 

Herr Lehrkamp möchte in Bezug auf die Verursacher der Wiederholungswahl wissen, ob es Verjährungsfristen für Regressforderungen gibt und ob Kosten  angemeldet werden müssen. Des Weiteren fragt er, warum die Rechtsbehelfsbelehrung der Sachdarstellung vom Bürgervorsteher unterschrieben wird.

 

Herr Schröder erklärt zur zweiten Frage, dass das ein richtig ausgefertigter Verwaltungsakt ist, dass der Bürgervorsteher im Anschluss an die Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl das auch zu unterschreiben hat.

 

Herr Lange informiert, dass es Verjährungsfristen gibt. Von Seiten der Verwaltung wird aufgepasst, dass die Fristen eingehalten werden, da wir von Amts wegen verpflichtet sind, Ansprüche, die der Stadt zustehen, beizutreiben.