Drucksache - FB3/029/2009  

Betreff: überplanmäßige Ausgabe für die Haushaltsstelle Stadtpark mit Tiergehege/Stromkosten
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Silke Brüsch
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Brüsch, Silke   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
02.11.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.11.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt für das Haushaltsjahr 2009 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 773,69 EUR für die Haushaltsstelle 5900-541000 (Umwelt-Stadtpark mit Tiergehege/ Stromkosten).

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 6751-621002 (Straßenreinigung gebührenfrei/Unterhaltung Randstreifen).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

i.V. Dr. Detlef Butzke                                                                                                  Dirk Bierwerth

Bürgermeister                                                                                                                Fachbereichsleiter

                                                                                                                              Stadtamtsrat

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

 

Für die Haushaltsstelle 5900-541000 (Umwelt-Stadtpark mit Tiergehege/Stromkosten) wurden für das Haushaltsjahr 2009  1.200 EUR in Ansatz gebracht.

Grundlage dafür waren die Erfahrungswerte aus den Vorjahren mit durchschnittlich 750 EUR zuzüglich einer pauschalen Summe in Höhe von 450 EUR für die Wiederinbetriebnahme des im Haushaltsjahr 2009 instandgesetzten Froschbrunnen.

 

Bis zum 20.10.2009 sind Abschläge in Höhe von 640 EUR gezahlt worden. Zwischenzeitlich liegt aus der Ablesung im September 2009 eine Endabrechnung der E.ON/E.DIS AG vor, die eine Nachzahlung in Höhe von 1.025,77 € ausweist. Darüber hinaus stehen noch - nunmehr erhöhte - Abschläge in Höhe von 340 EUR aus.

Daraus ergibt sich insgesamt eine Überschreitung des Haushaltsansatzes in Höhe von 773,69 EUR, die sich wie folgt begründet:

 

 

Der Froschbrunnen war bis zum Haushaltsjahr 2008 auf Grund technischer Unzulänglichkeiten (Abfluss) weitestgehend außer Betrieb. Die Instandsetzung in diesem Haushaltsjahr ermöglichte eine Inbetriebnahme von April  bis September 2009. Die Verbrauchskosten lagen - auch auf Grund der Dauer - deutlich über den kalkulierten Kosten.

Darüber hinaus ist wegen des starken und langanhaltenden Winters 2008/2009 ebenfalls ein erhöhter Verbrauch für die Beheizung des Aufenthaltsraumes (Ölradiator) aufgetreten, der für die durch die Diakonie betreuten und mit der Pflege beschäftigten Personen vorgehalten wird. Mit der Diakonie besteht ein Vertrag über die Pflege des Parks, der u.a. auch Winterdienst und Tierpflege beinhaltet.

Im Übrigen ergibt sich ein Teil der Kostenerhöhung auch aus der lebenswichtigen Beheizung der Kleintierunterbringungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Situation bei der betreffenden Haushaltsstelle 5900-541000 stellt sich wie folgt dar:

 

HH-Ansatz                                                                      1.200,00 EUR

Anordnungen per 20.10.2009                                            640,00 EUR

 

Verfügbar in der Haushaltsstelle                                 560,00 EUR

Verfügbar im Deckungsring                                                32,08 EUR

 

Offener Betrag                                                                      1.365,77 EUR

Abrechnung der E.ON/E.DIS  1.025,77 EUR

Abschläge bis 31.12.09                        340,00 EUR             

 

Überplanmäßige Ausgabe                                             773,69 EUR

 

 

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 6751-621002 (Straßenreinigung, gebührenfrei/Unterhaltung Randstreifen).

 

 

 

Gemäß DA-Nr. 03/2003 über das Verfahren bei der Genehmigung von über – und außerplanmäßigen Ausgaben vom 01.10.2003 und der 1. Änderung zur DA-Nr. 03/2003 vom 01.03.2005 ist die Stadtvertretung für die Genehmigung zuständig.