Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Änderung der
„Ordnung über die Mitbenutzung städtischer Schulräume, Kulturräume und Sportanlagen“ vom 1.02.1992 einschließlich aller Änderungen dahingehend, dass der § 4 durch den Punkt 2 ergänzt wird:
(2) Unbeschadet anders lautender Formulierungen gilt diese Ordnung nicht für Einrichtungen, welche die Hansestadt Anklam zur Betreibung an Dritte übergeben hat.