Drucksache - FB1/272/2009  

Betreff: Entwicklung des Ikareums in der Nikolaikirche durch Teilprojekt Turm
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Sylvia Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bienert, Susan   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.05.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung autorisiert die Verwaltung in Umsetzung Ihres Beschlusses BM/128/2007 vom 24.04.2007 entsprechend der Sachdarstellung für den Teilabschnitt Turm Nikolaikirche das vorgestellte Konzept zur Entwicklung des Ikareum weiter zu verfolgen und die diesbezüglichen Fördermittel zu beantragen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Im folgendem wird Bezug genommen auf den Sachstandsbericht der Verwaltung vom 02.04.2009 zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtvertretung vom 26.04.2007 in Bezug auf die künftige Entwicklung der Nikolaikirche. Dieser Sachstandsbericht ist jedem Stadtvertreter am 02.04.2009 zur Kenntnis gegeben worden und liegt als Anlage bei.

 

Ziel ist es ein Projekt zu finden, welches der Umsetzung der Variante 4 „Ikareon“ sowie  der Sanierung der Nikolaikirche förderlich ist. Hierbei wurden Möglichkeiten einer realistischen Umsetzung auf Grund der Sanierungs-/Bauabschnitte und der weiteren machbaren Aus- und Umbaustufen sondiert. Diesbezüglich wurde sich inhaltlich auf den Turm der Nikolaikirche konzentriert, weil dieser Bauabschnitt ohne weiteres losgelöst von den anderen Abschnitten durchgeführt werden kann und bei erfolgter Sanierung ein Alleinstellungsmerkmal für die Hansestadt Anklam und die Region darstellt.

 

Bei einem ersten Gespräch mit der Pomerania in Löcknitz wurde durch die Pomerania auf die wesentlichsten Schwerpunkte für eine Aufnahme in das Förderprogramm  INTERREG IV A hingewiesen.

Diese Schwerpunkte setzen voraus, dass ein tragfähiges und förderwürdiges gemeinsames grenzübergreifendes Konzept mit einem polnischen Partner erstellt wird.

Mit dem Museum für Technik und Kommunikation der Stadt Stettin kann ein beachtlicher Projektpartner vorgewiesen werden.

 

Die weitere Umsetzung des 1. BA (Lilienthalturm) erfordert in allernächster Zeit die Aufnahme von zeit- und personalaufwendigen Verhandlungen mit dem Projektpartner und Fördermittelgeber.

Das Führen dieser Verhandlungen und die damit bei den Partnern verbundenen Erwartungshaltungen erfordern ein Mandat der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam.

 

Um einen entsprechenden Antrag zum Programm „ INTERREG  IV A“ bei der Pomerania stellen zu können, ist ein Kooperationsvertrag mit der Stadt Stettin zur Umsetzung des gemeinsamen Projektes unbedingt notwendig. Dieser Kooperationsvertrag (Standartvertrag von der Pomerania) wird erst wirksam mit der Annahme des Fördermittelantrages.

 

Der Fördermittelantrag wird gegenwärtig durch die Verwaltung, dasLilienthal-Museum und die BIG-Städtebau in Zusammenarbeit mit der polnischen Seite  vorbereitet und soll in einem gemeinsamen Gespräch beider Partner bei der Pomerania kurzfristig vorgestellt werden.

Die Beratung mit der Pomerania wird zum Ergebnis haben, ob und in welcher Form der Antrag förderfähig und tragbar ist.

 

Für beide Partner bedeutet dies eine planerische Vorbereitung der jeweiligen Turm- bzw. Gebäudesanierung und die Entwicklung einer jeweils eigenen, aber miteinander auch inhaltlich verzahnten Konzeption zur musealen Nutzung.

Für die Hansestadt Anklam bedeutet dies auch die Anerkennung der Nutzung des Turmes in der Saison für museale und technische Ausstellungen durch das Otto-Lilienthal-Museum/ des Museums für Technik und Kommunikation Stettin.

 

Auch wenn weitere touristische Aspekte maßgeblicher Bestandteil des Projektes sind, muss der  Stadtvertretung klar sein, dass die Umsetzung des Projektes Ikareum im Wesentlichen de facto der Einrichtung einer Außenstelle des Otto-Lilienthal-Museums im Turm der Nikolaikirche entspricht.

 

Die Stadtvertretung nimmt gleichwohl zur Kenntnis, dass ohne das Projekt Ikareum in der beabsichtigten Form auf absehbare Zeit keine Fördermittel für die Turmsanierung einzuwerben sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Finanzierung des Eigenmittelanteils wird ein Antrag auf Sonderbedarfszuweisung beim Innenministerium des Landes M- V gestellt.