Drucksache - Gem/013/2009  

Betreff: Prüfung einer Verlagerung der Ölmühle
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gemeinschaft Beteiligt:Gemeinschaft
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.05.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Möglichkeit einer Verlagerung der Ölmühle in das Industriegebiet am Hohen Stein. Der Stadtvertretung ist im 4. Quartal 2009 eine umfassende Übersicht der rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Verlagerung, gegebenenfalls in Form von Alternativen vorzulegen.

Die Stadtvertretung in ihrer derzeitigen Zusammensetzung empfiehlt der nach der Kommunalwahl neu konstituierten Stadtvertretung sich diesem Thema mit höchster Priorität anzunehmen und die Aktivitäten der Verwaltung gegebenenfalls durch kommunalpolitische Kontakte zu Landes- bzw. Bundesbehörden zu unterstützen.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die demokratischen Fraktionen der Stadtvertretung haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass trotz der Bemühungen des Geschäftsführers der durch die Ölmühle verursachte Gestank für die Anklamer Bürger eine auf Dauer nicht hinzunehmende Beeinträchtigung darstellt und ihre Lebensqualität nachhaltig verschlechtert. Es ist zu befürchten, dass Anklamer Bürger allein aus diesem Grund ihre Heimatstadt verlassen werden.

Das touristische Potential der Stadt leidet unter dieser Belastung ebenso wie die einheimische Wirtschaft. Von einer  Ansiedlung neuer Unternehmen ist unter diesen Bedingungen kaum mehr auszugehen.

Die mit breitem Konsens für notwendig erachtete Belebung der Anklamer Innenstadt könnte allein aus dem Grund scheitern, dass Bürger nicht in diesem Gestank leben wollen. Millionen bereits investierter Mittel werden damit in Frage gestellt.

Zunehmend wird Vermögen entwertet, sei es durch sinkende Grundstückspreise, Forderungen nach Mietminderung oder unverkäufliche Grundstücke.

Auch wenn alle offiziellen Recherchen etwas anderes sagen bleibt die Befürchtung dass sich dieser Gestank dauerhaft als schädlich auf die Gesundheit der betroffenen Bürger auswirken könnte.

Wir brauchen keine rückwärtsgewandte Diskussion und wir brauchen keine Schuldzuweisungen.

Wir brauchen die klare Perspektive, dass in absehbarer Zeit der Gestank vollständig aufhört.

Die bisherigen technischen Änderungen sind Kosmetik und haben praktisch kaum etwas bewirkt. Nichts gibt Veranlassung anzunehmen dass sich daran etwas ändern wird. Die geltenden Rechtsvorschriften würden lediglich für den Fall einer nachgewiesenen Gesundheitsgefährdung spürbare Konsequenzen vorsehen. Die dafür in Frage kommenden Untersuchungsmethoden lassen nicht erwarten, dass derartige Gefährdungen festgestellt werden.

Nur der kommunalpolitische Druck in Verbindung mit einem fairen Angebot an den Betreiber der Ölmühle kann dem unerträglichen Zustand abhelfen.  Gefragt sind alle, die Stadt, der Landkreis Ostvorpommern, das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Bund sich mit ihren Möglichkeiten dieser Aufgabe zu stellen.