Auszug - Ergänzung der Ordnung über die Mitbenutzung städtischer Schulräume, Kulturräume und Sportanlagen
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 14.05.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 19:30 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB1/283/2009 Ergänzung der Ordnung über die Mitbenutzung städtischer Schulräume, Kulturräume und Sportanlagen | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beteiligt: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||
Bearbeiter/-in: | Dinse, Eva | |||||||
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Herr Jörg Schröder erläutert, dass es hier lediglich um die rechtliche Klarstellung geht und darum, dass keine Doppelzuständigkeit für die Benutzung von Sportanlagen für Objekte, die an Dritte übergeben wurden, vorliegen.
Anträge werden nicht gestellt.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Änderung der
„Ordnung über die Mitbenutzung städtischer Schulräume, Kulturräume und Sportanlagen“ vom 1.02.1992 einschließlich aller Änderungen dahingehend, dass der § 4 durch den Punkt 2 ergänzt wird:
(2) Unbeschadet anders lautender Formulierungen gilt diese Ordnung nicht für Einrichtungen, welche die Hansestadt Anklam zur Betreibung an Dritte übergeben hat.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 3 |