Auszug - I. Nachtragshaushaltssatzung 2009  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:30 Anlass: Sitzung
FB2/034/2009 I. Nachtragshaushaltssatzung 2009
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   

 

Herr Jörg Schröder gibt kurze Erläuterungen und verweist auf die vier entscheidenden Kriterien der I. Nachtragshaushaltssatzung:

 

-          Sanierung des Kunstrasenplatzes im Stadion                             275.000 EUR

-          Eigenmittel Maßnahme Nikolaikirche                                          132.000 EUR

-          Fortführung Akazienstraße                                                            40.000 EUR

-          Berücksichtigung der Erhöhung der Kreisumlage              112.400 EUR

 

Nach den Statements des Finanzausschusses und der Fraktionen, die der I. Nachtragshaushaltssatzung ihre Zustimmung geben, wird über die Beschlussvorlage abgestimmt. Anträge werden nicht gestellt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

1.              Die Stadtvertretung beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 der Hansestadt Anklam zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und die sich daraus ergebende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung sieht vor:

 

1.1 Verwaltungshaushalt

 

 

 

Veränderung der Einnahmen und Ausgaben um

0 EUR

auf

15.646.400 EUR

 

1.2 Vermögenshaushalt

 

 

 

Veränderung der Einnahmen und Ausgaben

um

 

1.082.600 EUR

auf

5.151.000 EUR

 

 

 

 

2. Gesamtbetrag der Kredite

Veränderung um

davon zum Zwecke der Umschuldung

0 EUR

0 EUR

auf

auf

682.400 EUR

682.400 EUR

 

 

 

 

3. Veränderung der Entnahme aus der

 

 

 

allgemeinen Rücklage um

447.000 EUR

auf

447.000 EUR

 

 

 

 

4. Veränderung des Kassenkredites um

0 EUR

auf

1.564.600 EUR

 

 

 

 

5. Veränderung der Verpflichtungsermächtigungen um

0 EUR

auf

167.000 EUR

 

 

 

 

6. Keine Veränderung der Hebesätze

 

 

 

 

 

 

 

Grundsteuer A

250 v.H.

 

 

Grundsteuer B

350 v.H.

 

 

Gewerbesteuer

350 v.H.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0