Drucksache - BM/178/2009  

Betreff: 5. Satzung der Änderung der Hauptsatzung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Jörg Schröder
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.05.2009 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Hauptsatzung-5-Änderung (2) PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.03.2003 in der vorliegenden Form.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Am 07.03.2005 wurde die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam durch die Stadtvertretung beschlossen. Wesentliche Bestandteile der Änderungen waren dabei die Aufgabenverteilungen für Hauptausschuss und Bürgermeister und die damit verbundenen Festlegungen zu den Wertgrenzen. Da es damals versäumt wurde, eine Obergrenze auch für den Bürgermeister festzulegen, soll dieses nun mit der vorgelegten Änderung des § 5 Abs. 3 Satz 2 nachgeholt werden.

 

Über die Zusammenlegung von Ausschüssen ist in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder diskutiert worden. Der Verwaltung geht es in erster Linie darum, den Arbeitsaufwand für alle Beteiligten auf einen vertretbaren Anteil zu reduzieren und gleichzeitig die eigentliche Ausschussarbeit zu verbessern. Durch das Zusammenlegen vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt mit dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung soll die Effektivität für Stadtvertreter, sachkundige Einwohner und Verwaltungsmitarbeiter deutlich erhöht werden. Für Tourismus und Fremdenverkehr wird der aus dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport und dem Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales zusammengelegte Ausschuss zuständig sein. Auch hier wird mehr Effizienz, vor allem im sozialen und präventiven Bereich erwartet.

 

Der Vorschlag zur Reduzierung der Mitgliederanzahl im Rechnungsprüfungsausschuss kam aus dem Ausschuss selbst. Hier ist der Ausschuss offenbar der Auffassung, dass vor allem die Arbeitsqualität eines kleineren Ausschusses für diese spezielle Prüfungstätigkeit nachweislich deutlich besser war.

 

Obwohl durch weniger Ausschusssitzungen, Einsparungen bei Sitzungsgeldern, geringerer Verwaltungsaufwand und damit sinkende Verwaltungskosten zu erwarten sind, wird durch die Verwaltung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht finanzielle Überlegungen für den Beschlussvorschlag ausschlaggebend waren. Die Stadtverwaltung Anklam erhofft sich von dieser Hauptsatzungsänderung eine bessere Beteiligung an Ausschusssitzungen und deutlich weniger Ausfälle, verursacht durch die nicht Beschlussfähigkeit von Ausschüssen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die allgemeine Reduzierung von Ausschusssitzungen und der geringeren Anzahl von Vertretern im Rechnungsprüfungsausschuss wird nach grober Schätzung mit einer jährlichen Einsparung von ca. 1.900,- EUR gerechnet.

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hauptsatzung-5-Änderung (2) (32 KB) PDF-Dokument (55 KB)