öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 15 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 14.05.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 19:30 | Anlass: | Sitzung | |||||
CDU/020/2009 Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl am 07. Juni 2009 | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Herr Joachim Böttcher | |||||||
Federführend: | Fraktion CDU | Beteiligt: | Fraktion CDU | |||||
Bearbeiter/-in: | Hofmann, Ute | |||||||
Einreicher der Beschlussvorlage ist die CDU-Fraktion. Aufgrund einer Information im Hauptausschuss zum Wohnsitz des suspendierten Bürgermeisters, Herrn Galander, stellt Herr Böttcher, CDU-Fraktion, folgenden Antrag zur Änderung des Beschlussvorschlages:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob Kandidaten für die
Stadtvertretung ihre Eintragung in der Wählerverzeichnis durch falsche
Angaben erwirkt haben.
Weiterhin haben sie Kenntnis davon erhalten, dass noch mehr Kandidaten falsche Angaben gemacht haben. Um eine Anfechtung der Wahlen bzw. Klageverfahren zu verhindern, muss das Wählerverzeichnis ordnungsgemäß korrigiert werden. Er hält bei Vorsätzlichkeit finanzielle Konsequenzen für jeden einzelnen für möglich, da es dazu kommen kann, dass die Wahl wiederholt werden muss. Deshalb stellt er weiterhin den Antrag auf
namentliche Abstimmung.
Im Verlaufe der Statements der Fraktionsvorsitzenden beantragt Herr Dr. Schultz, SPD,
dass Herr Lange als Jurist der Verwaltung dazu Stellung nimmt.
Herr Lehrkamp befragt Herrn Lange, ob das Einbringen der geänderten Beschlussvorlage aus seiner Sicht rechtlich möglich ist oder ob er schon von der Einbringung her rechtliche Bedenken hat.
Herr Lange hält die geänderte Beschlussvorlage für rechtlich machbar. Gegen die ursprünglich eingebrachte Vorlage müsste Widerspruch eingelegt werden.
Daraufhin erhalten die Stadtvertreter das Wort.
Herr Jörg Schröder erklärt als Gemeindewahlleiter, dass durch den Gemeindewahlausschuss nicht bestätigt wurde, wo und seit wann der Bewerber Michael Galander wohnt. Der Ausschuss hat lediglich bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge die Wählbarkeitsbescheinigung für ihn vorlag.
Die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge kann auch nicht korrigiert werden; das ist schlichtweg verfristet. Das heißt aber ausdrücklich nicht, dass es nicht möglich ist, das Wählerverzeichnis zu korrigieren, wenn amtlich festgestellt würde, dass der Hauptwohnsitz von Herrn Michael Galander nicht Anklam wäre.
Daraufhin lässt Herr Lehrkamp über den geänderten Beschlussvorschlag der CDU namentlich abstimmen:
Name | Dafür | Dagegen | Enthaltungen |
Andrejewski |
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| x |
Böttcher | x |
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Gehrke |
| x |
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Hagemann | x |
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Jasinski | x |
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Koehler |
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| x |
Kohn | x |
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Lehrkamp | x |
|
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Meyer |
| x |
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Rauchmann | x |
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Rusch |
| x |
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Sadewasser |
| x |
|
Schröder |
| x |
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Schukat | x |
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Schultz |
| x |
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Stifft |
| x |
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Vandree |
| x |
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Vetter |
| x |
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Wachlin |
|
| x |
Wankammer |
| x |
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Zerbe |
| x |
|
Zeretzke |
|
| x |
Ergebnis: | 7 | 11 | 4 |
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob Kandidaten für die Stadtvertretung ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis durch falsche Angaben erwirkt haben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 11 |
Enthaltungen: | 4 |
Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt.