öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 14.05.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 19:30 | Anlass: | Sitzung | |||||
BM/178/2009 5. Satzung der Änderung der Hauptsatzung | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Herr Jörg Schröder | |||||||
Federführend: | Bürgermeister | Beteiligt: | Bürgermeister | |||||
Bearbeiter/-in: | Hofmann, Ute | |||||||
Herr Jörg Schröder erläutert als Einreicher der Beschlussvorlage die vorgesehenen Änderungen; einmal zum § 5 – Aufgabenverteilung /Hauptausschuss und zum anderen zum § 6 Abs. 2 und 3 zum Zusammenlegen von Ausschüssen. Des Weiteren erklärt er zum Abs. 3, dass der Vorschlag zur Verkleinerung des Rechnungsprüfungsausschusses von dem Ausschuss selbst kommt.
Während der Diskussion stellt Herr Dr. Schultz, SPD-Fraktion, den Antrag,
über die Zusammenlegung der Ausschüsse einzeln abzustimmen.
Des Weiteren plädiert Herr Dr. Schultz dafür, dass für die Ausschussmitglieder jeweils Stellvertreter gewählt werden, vor allen Dingen für den Hauptausschuss und für den Finanzausschuss, die Pflichtausschüsse sind.
Herr Lehrkamp bittet Herrn Lange zu dem Antrag um eine rechtliche Lösung.
Herr Lange schlägt vor, dass über den § 5 und den § 6 über die Zusammenlegung der Ausschüsse einzeln abgestimmt wird.
Dem Vorschlag wird gefolgt. Herr Lehrkamp lässt wie folgt abstimmen:
Abstimmung über:
Artikel 1
Änderung und Ergänzung des § 5 Abs. 3
§ 5 Aufgabenverteilung / Hauptausschuss
Der § 5 Abs. 3 Satz 2 wird geändert und wie folgt neu gefasst:
2. im Rahmen der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben
bei überplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 5 – 20 %
der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 10.000,- EUR,
sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von
2.000,- EUR bis 25.000,- EUR je Ausgabefall. Bei überplanmäßigen
Ausgaben darf die dem Bürgermeister eingeräumte Wertgrenze von
4,99 % 1.999,99 EUR der betreffenden Haushaltsstelle nicht
übersteigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 22 - einstimmig
Abstimmung über:
Artikel 2
Änderung des § 6 Abs. 2 und 3
§ 6 Ausschüsse
Der § 6 Abs. 2 und 3 wird geändert und wie folgt neu gefasst:
(2) Folgende ständige Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:
Name | Aufgabengebiet |
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt
| Flächennutzungsplan, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Unterstützung der einheimischen Wirtschaft, Förderung der Arbeitsmarktpolitik, Betreuung von Investoren, Förderung der städtischen Wirtschaftsbetriebe, Hoch-, Tief-, und Straßenbauangelegenheiten, Denkmal-pflege, Probleme der Kleingartenanlagen, Umwelt
|
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 20
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
Name | Aufgabengebiet |
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales | Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Betreuung der Sporteinrichtungen, Tourismus und Fremdenverkehr, Jugendförderung und Sozialwesen, Altenbetreuung, Behinderten- und Seniorenförderung |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 5
Enthaltungen: 3
Daraufhin wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.03.2003 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Enthaltungen: | 4 |