Auszug - 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:30 Anlass: Sitzung
BM/178/2009 5. Satzung der Änderung der Hauptsatzung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Jörg Schröder
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

 

Herr Jörg Schröder erläutert als Einreicher der Beschlussvorlage die vorgesehenen Änderungen; einmal zum § 5 – Aufgabenverteilung /Hauptausschuss und zum anderen zum § 6 Abs. 2 und 3 zum Zusammenlegen von Ausschüssen. Des Weiteren erklärt er zum Abs. 3, dass der Vorschlag zur Verkleinerung des Rechnungsprüfungsausschusses von dem Ausschuss selbst kommt.

 

Während der Diskussion stellt Herr Dr. Schultz, SPD-Fraktion, den Antrag,

 

              über die Zusammenlegung der Ausschüsse einzeln abzustimmen.

 

Des Weiteren plädiert Herr Dr. Schultz dafür, dass für die Ausschussmitglieder jeweils Stellvertreter gewählt werden, vor allen Dingen für den Hauptausschuss und für den Finanzausschuss, die Pflichtausschüsse sind.

 

Herr Lehrkamp bittet Herrn Lange zu dem Antrag um eine rechtliche Lösung.

 

Herr Lange schlägt vor, dass über den § 5 und den § 6 über die Zusammenlegung der Ausschüsse einzeln abgestimmt wird.

 

Dem Vorschlag wird gefolgt. Herr Lehrkamp lässt wie folgt abstimmen:

             

Abstimmung über:             

Artikel 1

 

Änderung und Ergänzung des § 5 Abs. 3

 

§ 5 Aufgabenverteilung / Hauptausschuss

 

Der § 5 Abs. 3 Satz 2 wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 

2.              im Rahmen der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben

            bei überplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 5 – 20 %

            der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 10.000,- EUR,

            sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von

            2.000,- EUR bis 25.000,- EUR je Ausgabefall. Bei überplanmäßigen

            Ausgaben darf die dem Bürgermeister eingeräumte Wertgrenze von

            4,99 % 1.999,99 EUR der betreffenden Haushaltsstelle nicht

übersteigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            22 - einstimmig

 

 

Abstimmung über:

Artikel 2

 

Änderung des § 6 Abs. 2 und 3

 

§ 6 Ausschüsse

 

Der § 6 Abs. 2 und 3 wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 

(2)               Folgende ständige Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:

 

 

Name

Aufgabengebiet

Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flächennutzungsplan, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Unterstützung der einheimischen Wirtschaft, Förderung der Arbeitsmarktpolitik, Betreuung von Investoren, Förderung der städtischen Wirtschaftsbetriebe, Hoch-, Tief-, und

Straßenbauangelegenheiten, Denkmal-pflege, Probleme der Kleingartenanlagen, Umwelt

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            20

Nein-Stimmen:                0

Enthaltungen:                              2

 

Name

Aufgabengebiet

Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales

Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Betreuung der Sporteinrichtungen, Tourismus und Fremdenverkehr, Jugendförderung und Sozialwesen, Altenbetreuung, Behinderten- und Seniorenförderung

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            14

Nein-Stimmen:                5

Enthaltungen:                              3

 

 

Daraufhin wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

             

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.03.2003 in der vorliegenden Form.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

4