Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung, die Wahlbekanntmachung berichtigt zu veröffentlichen.
14.05.2009 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 15 - abgelehnt
Beschluss:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob Kandidaten für die Stadtvertretung ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis durch falsche Angaben erwirkt haben.