Tagesordnung - öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung  

Bezeichnung: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Datum: Do, 01.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:47 Anlass: Sitzung
Anlagen:
Auszug / Amtliche Bekanntmachung PDF-Dokument

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 20.05.2010      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.05.2010      
Ö 4  
Protokoll der Hauptausschusssitzung vom 11.05.2010      
Ö 5  
Präsentation des Films "Wir sind Anklam"      
Ö 6  
Bericht des Gemeindewahlleiters      
Ö 7  
Bestätigung der Gültigkeit der Wahl eines zusätzlichen Vertreters in die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 25. April 2010 (Wahl aus besonderem Anlass gemäß § 52 KWG M-V wegen der Eingemeindung der Gemeinde Pelsin in die Hansestadt Anklam)  
Enthält Anlagen
BM/215/2010  
Ö 8  
Bestätigung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters in der Hansestadt Anklam vom 25. April 2010  
BM/216/2010  
Ö 9  
Bereitstellung einer Immobilie als Sitz der Verwaltung des Kreises Südvorpommern durch die Hansestadt Anklam  
BM/212/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Anklam ist zuversichtlich, dass Anklam als Sitz des Landkreises Südvorpommern rechtskräftig feststellt werden wird.

 

Für vorgenannten Fall bekundet die Hansestadt Anklam  ihre grundsätzliche Bereitschaft, eine geeignete Immobilie als Verwaltungssitz dem Landkreis zur Verfügung zu stellen.

 

Im Einvernehmen mit den Gesellschaftsgremien der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH als 100prozentiges Tochterunternehmen der Stadt wird ein besonderes öffentliches Interesse gesehen, im gegebenen Fall das Gebäude der ehemaligen Kriegsschule dem künftigen Landkreis Südvorpommern zur Miete zu überlassen.

 

Bei einer steuerlichen und kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit würden die Hansestadt Anklam und die GWA für einen Zeitraum von 20 Jahren im Rahmen der Kaltmiete lediglich die Kosten des Sanierungsaufwandes  umlegen und auf privatrechtliche Erlöse, die sich ausschließlich aus dem Eigentum am Gebäude begründen, verzichten.

 

 

   
    01.07.2010 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Hansestadt Anklam ist zuversichtlich, dass Anklam als Sitz des Landkreises Südvorpommern rechtskräftig feststellt werden wird.

 

Für vorgenannten Fall bekundet die Hansestadt Anklam  ihre grundsätzliche Bereitschaft, eine geeignete Immobilie als Verwaltungssitz dem Landkreis zur Verfügung zu stellen.

 

Im Einvernehmen mit den Gesellschaftsgremien der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH als 100prozentiges Tochterunternehmen der Stadt wird ein besonderes öffentliches Interesse gesehen, im gegebenen Fall das Gebäude der ehemaligen Kriegsschule dem künftigen Landkreis Südvorpommern zur Miete zu überlassen.

 

Bei einer steuerlichen und kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit würden die Hansestadt Anklam und die GWA für einen Zeitraum von 20 Jahren im Rahmen der Kaltmiete lediglich die Kosten des Sanierungsaufwandes  umlegen und auf privatrechtliche Erlöse, die sich ausschließlich aus dem Eigentum am Gebäude begründen, verzichten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Ö 10  
Weitere Verfahrensweise zum Kreissitz - "Wir sind Kreisstadt !"  
BM/218/2010  
Ö 11  
Weitere Verfahrensweise zum Verkauf "Quartier Burgstraße" - gemeinsame Behandlung mit Vorlage CDU/021/2010  
IfA/017/2010  
Ö 12  
1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2010
FB2/054/2010  
Ö 13  
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung (Durchführung Beschlusskontrolle)  
BM/217/2010  
Ö 14  
Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam  
Enthält Anlagen
FB1/362/2010  
Ö 15     "Unsere Stadt blüht auf" 2012  
FDP/005/2010  
Ö 16  
Friedhofssatzung der Hansestadt Anklam  
FB1/363/2010  
Ö 17  
Satzung zum Schutz des öffentlichen Grüns in der Hansestadt Anklam  
Enthält Anlagen
FB1/370/2010  
Ö 18  
Einwohnerfragestunde      
Ö 19  
Informationen des Bürgermeisters      
N 20     Abschluss eines Nutzungsvertrages zur Aufstellung eines Bienenwagens      
N 21     Verkauf einer Fläche neben dem Grundstück Am Bock 65      
N 22     Verkauf des Grundstückes Mägdestraße 2/ Wollweberstraße 48      
N 23     Anhörung Untere Rechtsaufsichtsbehörde bezüglich Auseinandersetzung zwischen der Hansestadt Anklam und Amt Anklam-Land      
N 24     Optionsvertrag für die Ölmühle Anklam zum Bau eines Biofilters      
N 25     Verkauf des Grundstückes Keilstraße 11      
N 26     Schließen der Tagung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Auszug / Amtliche Bekanntmachung (116 KB) PDF-Dokument (99 KB)