Drucksache - BM/218/2010  

Betreff: Weitere Verfahrensweise zum Kreissitz - "Wir sind Kreisstadt !"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Galander, Michael   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
01.07.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt den Bürgermeister unverzüglich nach der Entscheidung über den künftigen Kreissitz, sofern diese negativ für die Hansestadt Anklam ausfällt, rechtliche Möglichkeiten zur Klageerhebung gegen das Gesetz des Landes M-V prüfen zu lassen, die Erfolgsaussichten und die Kosten zu erfragen und der Stadtvertretung abschließend die Ergebnisse vorzulegen ggf. im Rahmen einer Sondersitzung zu diesem Thema.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Aktuell kämpft die Hansestadt Anklam um die letzten Möglichkeiten zum Erhalt des Kreisstadtstatus. In den kommenden Tagen werden dazu zahlreiche Aktionen durchgeführt. Am 07. Juli 2010 tagt der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in seiner entscheidenden Sitzung zur Drucksache 5/2683 dem Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes M-V (Kreisstrukturgesetz). In dieser Sitzung werden auch die künftigen Kreisstädte per Gesetz beschlossen.

 

Erfreulicherweise hat sich der Kreistag in seiner Sitzung am 28.06.2010 mit 28 Dafür, 16 Dagegen und 3 Enthaltungen für die Hansestadt Anklam als Kreisstadt des Kreises Südvorpommern ausgesprochen.

 

Sofern die Hansestadt Greifswald den Zuschlag „Kreisstadt“ des künftigen neuen Kreises Südvorpommern erhält bleiben der Hansestadt Anklam danach wohl nur noch rechtliche Schritte um gegen das gesamte Gesetzeswerk und insbesondere zur falschen strukturpolitischen Entscheidung der Kreissitzbestimmung vorzugehen.

 

Zunächst sollen durch den Bürgermeister über einen Fachanwalt die rechtlichen Möglichkeiten einer Klageerhebung mit den Erfolgsaussichten erörtert werden. Außerdem soll in diesem Rahmen mit den Landkreisen Ostvorpommern und Ludwigslust sowie der Stadt Ludwigslust zusammengearbeitet werden um ggf. eine gemeinsame Klage einzureichen.

 

Vor der endgültigen Entscheidung zur Klageerhebung durch die Stadtvertretung sind die Kosten und die Erfolgsaussichten zu ermitteln.

 

Mit diesem Beschluss soll sichergestellt werden, das sofort nach der Entscheidung am

07. Juli 2010 gehandelt werden kann.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

zunächst keine