Auszug - Friedhofssatzung der Hansestadt Anklam  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:47 Anlass: Sitzung
FB1/363/2010 Friedhofssatzung der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Silke Brüsch
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Brüsch, Silke   

 

Frau Thurow erläutert als Einreicher der Vorlage, dass dies die gleiche Friedhofssatzung ist, wie schon von der Stadtvertretung beschlossen. Es wurden lediglich auf Grund der neuen EU-Dienstleistungsrichtlinie der § 6 – Gewerbetreibende – die Gewerbetreibenden nicht mehr konkret benannt und damit der neuen Richtlinie angepasst.

 

Herr Dr. Schultz hätte sich gewünscht, dass die Friedhofssatzung mit einer Gestaltungssatzung einher gegangen wäre. Dieses Anliegen hat er dem Bürgermeister schon vor einiger Zeit schriftlich vorgetragen. Er bittet darum, dass sein Schreiben den Abgeordneten zugeleitet wird.

 

Herr Rusch spricht die anonymen Bestattungen an. Er meint, wenn so etwas angeboten wird, sollte man eine vernünftige Form dafür finden.

Auch von Herrn Berkhahn wird das bestätigt.

 

Herr Starigk lässt daraufhin über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Friedhofssatzung der Hansestadt Anklam in der geänderten Fassung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1