öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 14 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | an Verwaltung zurück verwiesen | |||||
Datum: | Do, 01.07.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 17:47 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB1/362/2010 Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Frau Silke Brüsch | |||||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beteiligt: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||
Bearbeiter/-in: | Brüsch, Silke | |||||||
Herr Lehrkamp, Fraktion der CDU, kritisiert, dass die Beschlussvorlage nicht in die Ausschüsse gegangen ist. Deshalb stellt er den Antrag,
diese Beschlussvorlage in die zuständigen Ausschüsse zurückzuverweisen.
Während der Diskussion zeigt sich, dass noch Klärungsbedarf besteht. Herr Dr. Schultz stellt folgende Fragen:
1. Von ihm ist in diesem Gremium vor einiger Zeit mal ein Antrag eingebracht
worden, zu überlegen, inwieweit der Straßenwinterdienst im öffentlichen Bereich generell über die Stadt durchgeführt werden kann. Er fragt, inwieweit der Prüfauftrag abgearbeitet wurde. In dieser Satzung ist darüber nichts erkennbar.
2. Er vermisst die Aufnahme Durchgang von der Hospitalstraße zur
Albertusstraße. Das sollte geregelt werden und in der Satzung nachvollziehbar sein.
3. Möchte er wissen, warum die Albertusstraße nicht aufgenommen worden ist.
Das ist eine Straße, die von Schülern genutzt wird.
Frau Thurow verweist Herrn Dr. Schultz zur 1. Frage auf die Sachdarstellung, aus der ersichtlich ist, dass sich intensiv damit beschäftigt wurde. Daraus geht auch hervor, warum der Winterdienst/Straßenreinigung nicht in den Hauptpassagen durchführbar ist.
Zur Nachfrage nach der Aufnahme der Albertusstraße sagt sie, dass viele Straßen nicht mit aufgenommen worden sind. Diese Straßen sind in der Reinigungsklasse nicht mit eingeteilt, das heißt, wenn sie nicht in die Reinigungsklassen 1 – 4 aufgenommen sind, hat dort die Reinigung durch die Anlieger zu erfolgen.
Herr Starigk lässt über den Antrag der CDU,
die Vorlage in die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen,
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0