Aufbruchgenehmigung
Allgemeine Informationen
Bei Aufbrüchen z. B. für Reparaturen, Netzerweiterungen oder Arbeiten an Gebäuden, benötigen Sie eine Genehmigung, wenn der Aufbruch im öffentlichen Raum liegt (unabhängig von den tatsächlichen Grundstücksgrenzen).
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Zur Erteilung einer Aufbruchgenehmigung werden Lagepläne 1:500 oder 1:250 benötigt sowie Angaben zu allen im Zuge des beantragten Aufbruchs berührten Straßen. Für den Antrag kann das unter Formulare bereitgestellte Formblatt genutzt werden.
Kosten
- Verwaltungsgebühren lt. Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Anklam
- Gebühren lt. Aufbruchsatzung
Fristen
Aufbruchgenehmigungen sind 4 Wochen vor Baubeginn zu beantragen.
Formulare
Folgendes Formular können Sie nutzen: