Aufbruchgenehmigung

Allgemeine Informationen

Bei Aufbrüchen z. B. für Reparaturen, Netzerweiterungen oder Arbeiten an Gebäuden, benötigen Sie eine Genehmigung, wenn der Aufbruch im öffentlichen Raum liegt (unabhängig von den tatsächlichen Grundstücksgrenzen).

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung einer Aufbruchgenehmigung werden Lagepläne 1:500 oder 1:250 benötigt sowie Angaben zu allen im Zuge des beantragten Aufbruchs berührten Straßen. Für den Antrag kann das unter Formulare bereitgestellte Formblatt genutzt werden.

Kosten

  • Verwaltungsgebühren lt. Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Anklam
  • Gebühren lt. Aufbruchsatzung

Fristen

Aufbruchgenehmigungen sind 4 Wochen vor Baubeginn zu beantragen.

Formulare

Folgendes Formular können Sie nutzen:

Fachlich freigegeben am

29.09.2013

Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Anklam