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Datenschutzerklärung

Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes der Hansestadt Anklam die Möglichkeit der Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (z. B. E-Mail-Adresse, Name, Anschrift) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers des Internetangebotes ausdrücklich auf freiwilliger Basis.

Wenn Sie innerhalb dieses Angebotes Seiten und Dateien abrufen und dabei aufgefordert werden, Daten über sich einzugeben, so weisen wir darauf hin, dass diese Datenübertragung durch SSL-Verschlüsselung gesichert ist, die Daten unter Umständen trotzdem aber von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden können. Es ist Ihre freie Entscheidung, ob Sie diese Informationen eingeben.

Informationen für die Erhebung personenbezogener Daten

Die Hansestadt Anklam nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Dabei erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten elektronisch, wie auch in Papierform stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den weiteren bundes- und landesspezifischen Datenschutzbestimmungen.

Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten

Kontaktdaten des Verantwortlichen:

 

Hansestadt Anklam

Der Bürgermeister

Herr Michael Galander

Markt 3

17389 Anklam

Tel.: 03971 835-119

Fax: 03971 835-176

E-Mail: buergermeister@anklam.de

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

 

Hansestadt Anklam

Die Datenschutzbeauftragte

Frau Ute Peter

Markt 3

17389 Anklam

Tel.: 03971 835-124

Fax: 03971 835-177

E-Mail: u.peter@anklam.de

Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zur Bearbeitung Ihres Anliegens aus einer Rechtsnorm heraus und zu dem die Hansestadt Anklam verpflichtet ist. Des Weiteren können Sie uns durch Ihre Einwilligungserklärung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ermächtigen.

Weitere Angaben zum Zweck der Verarbeitung können Sie auch in den Informationen zum Datenschutz der Fachbereiche und Sachgebiete der Hansestadt Anklam entnehmen.

Kreis der Datenempfängerinnen und Datenempfänger:

Dabei handelt es sich um die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hansestadt Anklam und im Sinne der Auftragsverarbeitung Vertragspartner der Hansestadt Anklam. Darüber hinaus ist die Hansestadt Anklam auf rechtlicher Grundlage oder auf der Grundlage Ihrer Einwilligungserklärung berechtigt und verpflichtet, Ihre Daten an Dritte weiter zu leiten. Dies können öffentliche Behörden oder Stellen, sowie natürliche und juristische Personen sein, welche befugt sind, diese übermittelten Daten zu verarbeiten.

Übermittlung an ein Drittland:

Es erfolgt grundsätzlich keine Übermittlung an ein Drittland außerhalb der EU. Sollte in einem Ausnahmefall eine Übermittlung an ein Drittland erfolgen, geschieht dies auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung.

Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:

Ihre persönlichen Daten, die die Hansestadt Anklam zur Aufgabenerfüllung verarbeitet, werden nach Abarbeitung Ihres Anliegens innerhalb einer angemessenen Frist und unter Beachtung der rechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. vernichtet.

Ihre Rechte:

Sie haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personengebundenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verbreitung, sowie das Recht der Verarbeitung zu widersprechen. Sie können Beschwerde einlegen beim

 

Landesbeauftragten für Datenschutz und

Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Werderstraße 74 a

19055 Schwerin

Tel.: 0385 59494-0

Fax: 0385 59494-58

E-Mail: info@datenschutz-mv.de

Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist zwar bereits am 25. Mai 2016 in Kraft getreten, erlangt jedoch erst am 25. Mai 2018 Geltung. Dadurch werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in fast allen Lebens- und Verwaltungsbereichen umfassend geändert. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften sollen Bürgerinnen und Bürger vor den nachteiligen Folgen einer Datenverarbeitung gleich welcher Art schützen. Der gesetzliche Auftrag zum Datenschutz leitet sich aus dem Grundgesetz, genauer dem sogenannten Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Absatz 1 ab.

Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Auch die DSGVO dient dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und dabei insbesondere dem Schutz des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten. Der Schutz der informationellen Selbstbestimmung ist wichtig. Auf der anderen Seite ist die Erhebung und Verarbeitung von Daten in jedem Lebensbereich aber unerlässlich. Der moderne Rechts- und Sozialstaat ist darauf angewiesen. Folglich sind in engen Grenzen auch Einschränkungen des Rechts möglich. Erforderlich ist dabei stets eine gesetzliche Grundlage, in der insbesondere die Voraussetzungen und Grenzen der Datenerhebung und Datenverarbeitung geregelt sind.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Einwohnermeldeamt
Informationen zum Melderegister
Informationen zum Personalausweisregister
Informationen zum Passregister

Finanzen
Informationen zu Steuern und Gebühren

Gewerbeamt
Informationen zum Gewerbeamt

Bußgeldstelle
Informationen zu Ordnungswidrigkeiten

Standesamt
Informationsblatt Standesamt
Informationen zum Personenstandswesen

Wohngeldstelle
Informationen zur Wohngeldstelle

Zentrale Dienste

Informationen im Bewerbungsverfahren nach Artikel 13 DSGVO

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