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Bauleitplanungen im Beteiligungsverfahren

Verfahren von Bauleitplanungen erfordern zu unterschiedlichen Zeitpunkten eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Sobald die notwendigen Unterlagen, zum Beispiel der Entwurf für einen Bebauungsplan, hier veröffentlicht sind, haben Sie innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes die Möglichkeit Stellungnahmen, Hinweise, Bedenken abzugeben bzw einzureichen. Auf die Auslegung der Unterlagen wird durch eine amtliche Bekanntmachung, welche in der StadtZeitung Hansestadt Anklam oder im Internet veröffentlicht wird, hingewiesen.
                          

Bebauungsplan 1-2023 "Photovoltaikanlage - Am Schanzenberg"

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat am 15.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-2023 "Photovoltaikanlage am Schanzenberg" beschlossen.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit findet in Form einer Veröffentlichung im Internet vom 09.09.2024 bis einschließlich 11.10.2024 statt.