Bauleitplanungen im Beteiligungsverfahren
Verfahren von Bauleitplanungen erfordern zu unterschiedlichen Zeitpunkten eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Sobald die notwendigen Unterlagen, zum Beispiel der Entwurf für einen Bebauungsplan, hier veröffentlicht sind, haben Sie innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes die Möglichkeit Stellungnahmen, Hinweise, Bedenken abzugeben bzw einzureichen. Auf die Auslegung der Unterlagen wird durch eine amtliche Bekanntmachung, welche in der StadtZeitung Hansestadt Anklam oder im Internet veröffentlicht wird, hingewiesen.