Fundtiere in der Hansestadt Anklam
Bekanntmachung zum Umgang mit Fundtieren
Was tun, wenn Sie ein Haustier finden?
Falls Sie ein Tier entdecken, das üblicherweise von Menschen gehalten wird, sind Sie verpflichtet, eine Fundanzeige bei der Hansestadt Anklam zu erstatten. Dies kann schriftlich oder mündlich bei der Hansestadt Anklam, Fachbereich 3, Sachgebiet Öffentliche Ordnung, Burgstraße 15, 17389 Anklam, während der üblichen Öffnungszeiten erfolgen. Außerhalb der Öffnungszeiten muss die Fundanzeige schriftlich erfolgen.
Wichtige Hinweise
- Die Ablieferung des Fundtieres erfolgt ausschließlich bei der zuständigen Behörde. Tierheime oder andere Einrichtungen sind nicht berechtigt, Fundtiere entgegenzunehmen.
- Falls Sie das Tier nicht abgeben, sind Sie für die Verwahrung verantwortlich und tragen gegebenenfalls die Kosten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Hansestadt Anklam.
Fundhunde in der Hundezwingeranlage
Ist Ihr Hund entlaufen? Oder suchen Sie einen Hund? Vielleicht möchten Sie sogar einen Hund in Pflege nehmen?
Dann besuchen Sie die Hundezwingeranlage am Flugplatz – werktags zwischen 09:00 und 11:00 Uhr.
Alle dort untergebrachten Hunde sind tierärztlich untersucht, geimpft und entwurmt.