Ortsrechtsammlung der Hansestadt Anklam
Die Ortsrechtssammlung informiert über die wesentlichen Rechtsvorschriften und amtlichen Bekanntmachungen der Hansestadt Anklam.
Sie dient als zentrale Informationsquelle für Bürgerinnen, Bürger und Interessierte, die sich über die Regelungen in unserer Stadt informieren möchten.
Die Inhalte zu den Themen Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Stadtentwicklung, Verkehr, Finanzen sowie Richtlinien und Verfügungen werden schrittweise ergänzt, sobald neue Beschlüsse vorliegen.
Sowohl die ursprünglichen Fassungen als auch die dazu ergangenen Nachträge können beim zuständigen Fachbereich eingesehen werden.
Themenübersicht
- Amtliche Bekanntmachungen
- Bebauungspläne
- Flächennutzungsplan
- Bauleitplanungen im Beteiligungsverfahren
- Stadtentwicklung
- Verkehr
- Finanzen
- Satzungen (chronologisch)
- Satzungen (alphabetisch)
- Richtlinien und Verfügungen
- Fundsachen
Rechtliche Grundlage
Auszug aus § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Satzungsrecht, Hauptsatzung
(1) Die Gemeinden können die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen. [...]
(2) Jede Gemeinde hat eine Hauptsatzung zu erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften dieses Gesetzes der Hauptsatzung vorbehalten ist; auch andere für die Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden. Die Hauptsatzung wird von der Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen. [...]
(4) Satzungen sind von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Die Form der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen wird durch Rechtsverordnung nach § 174 Absatz 1 Nummer 2 geregelt. Im Übrigen bestimmt die Gemeinde Form, Fristen und Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung in der Hauptsatzung. Satzungen treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist. [...]
Auszug aus § 12 der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Hansestadt Anklam, soweit es sich nicht um solche nach Bauesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de, zu erreichen über den Link/den Button "Ortsrecht und Satzungen". Unter Hansestadt Anklam, Markt 3, 17389 Anklam kann jedermann sich Satzungen der Hansestadt Anklam kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Hansestadt Anklam liegen unter der obigen Adresse zur Mitnahme während der Öffnungszeiten aus oder werden dort bereitgehalten. [...] Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.
(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durchAbdruck in der Zeitung "StadtZeitung HANSESTADT ANKLAM". Die Zeitung "StadtZeitung HANSESTADT ANKLAM" erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Stadtgebiet verteilt. Herausgeber der Monatszeitung ist die LINUS WITTIG MEDIEN KG, Röbeler Str. 9 in 17209 Sietow.