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Ortsrechtsammlung der Hansestadt Anklam

Die "Ortsrechtssammlung der Hansestadt Anklam" enthält eine Auswahl wesentlicher Rechtsvorschriften der Hansestadt Anklam in den jeweils aktuellen Fassungen. Anregungen, Verbesserungsvorschläge sowie eventuelle Korrekturhinweise senden Sie bitte an stadtverwaltung@anklam.de

Die Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan werden nach und nach eingearbeitet, sobald neue Beschlusslagen vorliegen. Diese können ebenso wie die ursprünglichen Fassungen der Rechtsvorschriften sowie die dazu ergangenen Nachträge beim zuständigen Fachbereich eingesehen werden.

Zu folgende Themen können Sie sich in der Ortrechtsammlung informieren:

Rechtliche Grundlage

Auszug aus dem § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Satzungsrecht, Hauptsatzung

(1) Die Gemeinden können die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen. [...]
(2) Jede Gemeinde hat eine Hauptsatzung zu erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften dieses Gesetzes der Hauptsatzung vorbehalten ist; auch andere für die Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden. Die Hauptsatzung wird von der Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen. [...]
(4) Satzungen sind vom Bürgermeister auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Die Form der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen wird durch Rechtsverordnung nach § 174 Absatz 1 Nummer 2 geregelt. Im Übrigen bestimmt die Gemeinde Form, Fristen und Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung in der Hauptsatzung. Satzungen treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist. [...]

Auszug aus dem § 12 der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam
Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Hansestadt Anklam erfolgen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de, zu erreichen über den Link/den Button "Ortsrecht und Satzungen".Unter Hansestadt Anklam, Markt3, 17389 Anklam kann jedermann sich Satzungen der Hansestadt Anklam kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Hansestadt Anklam liegen unter der obigen Adresse zur Mitnahme während der Öffnungszeiten aus oder werden dort bereitgehalten. [...]
(2) Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.