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Bebauungspläne der Hansestadt Anklam

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan, kurz B-Plan) ist ein Instrument der städtischen und räumlichen Planung.
Er legt rechtsverbindlich fest, wie Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets genutzt und bebaut werden dürfen.
Damit bildet er die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Bebauungsplan wird von der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam als Satzung beschlossen.
Er wird in der Regel aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, der die übergeordneten Ziele der Stadtplanung festlegt.

Einsichtnahme:
Rechtskräftige Bebauungspläne der Hansestadt Anklam können während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Zusätzlich stehen sie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene zur Verfügung. 

Hinweis:
Bebauungspläne, die aufgehoben wurden, sind in dieser Übersicht nicht mehr enthalten. 

1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt"

5. Änderung  - Errichtung einer Gesundheits- und Sozialeinrichtung

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6. Änderung - Bereitstellung von Flächen für den Einfamilienhausbau

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 29.06.2017 gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006, die 6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

7. Änderung - Schaffung geeigneter Flächen zur Eigenheimbebauung, Errichtung einer größeren Wohnanlage mit mehreren Wohngebäuden, Errichtung eines Gebäudekomplexes mit barrierefreien Wohnungen

Die Stadtvertretung der Hansestadt hat in öffentlicher Sitzung am 25.08.2022 die 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes mit der Bekanntmachung wirksam.

7-1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd-Ost"

2. Änderung

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 03.05.2007, gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006, sowie nach § 86 LBauO M-V, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006, die 2. Änderung des Bebauungsplanes 7-1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd-Ost", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

  • Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Anklam "Anklamer Stadtkurier".
  • Satzung
  • Begründung

3. Änderung

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Satzung
  • Begründung

4. Änderung

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Satzung
  • Begründung

12-1922 "Stadtpark Anklam - Ostseite"

3. Änderung

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Satzung
  • Begründung

2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße"

1. Änderung und Ergänzung

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in Ihrer Sitzung am 14.02.2013 gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006, sowie nach § 86 LBauO M-V, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006, die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2–1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen

2. Änderung

Die Stadtvertretung der HAnsestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 07.06.2018 gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006, sowie nach § 86 LBauO, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006, die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" als Satzung beschlossen.

1-1995 "Siedlung Gellendiner Weg"

1. Änderung

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 03.05.2007 gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), sowie nach § 86 LBauO M-V, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), die 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-1195 "Siedlung Gellendiner Weg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

  • Die amtliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss wurde im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Anklam "Anklamer Stadtkurier" veröffentlicht.
  • Satzung
  • Begründung

3. Änderung

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Satzung
  • Begründung

2-1995 "Siedlung Erich-Mühsam-Straße"

1-1999 "Bahnhofstraße/Hafenstraße"

Bebauungsplan "1-1999 Bahnhofstraße/Hafenstraße"

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Satzung (PDF, Plan sehr groß)
  • Begründung

1-2005 "Errichtung eines ALDI-Marktes"

1. Änderung und Ergänzung

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Satzung
  • Begründung
 

1-2006 "Industriegebiet Anklam - am Lilienthalring (OVP49)"

Bebauungsplan 1-2006 "Industriegebiet Anklam - Am Lilienthalring (OVP 49)"

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 14.02.2013 gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2026, sowie nach LBauO M-V, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006, den Bebauungsplan 1-2006 "Industriegebiet Anklam - am Lilienthalring (OVP 49)", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

1-2007 "Einkaufszentrum Alte Molkerei"

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2-2007 "Am Flugplatz"

Bebauungsplan 2-2007 "Am Flugplatz"

Die Stadtvertretung der HAnsestadt Anklam hat in der öffentlichen Sitzung am 19.05.2016 den Bebauungsplan 2-2007 "Am Flugplatz", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung der Satzung wurde gebilligt. In der öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung am 30.03.2003 wurde der Satzungsbeschluss als Grundlage für den Genehmigungsantrag per Beschluss bestätigt.
Mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde vom 25.10.2023, HAz.: 3932-2015, wurde der Eintritt der Genehmigungsfiktion festgestellt.
Der Eintritt der Genehmigungsfiktion sowie der Satzungsbeschluss wurden gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.

1. Änderung

Die erste Änderung befindet sich im Aufstellungsverfahren.

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Satzung
  • Begründung

1-2013 "Photovoltaikanlage - Flugplatz"

Bebauungsplan 1-2013 "Photovoltaikanlage - Flugplatz"

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 12.09.2013 gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006, sowie nach § 86 LBauO M-V, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006, den Bebauungsplan 1-2013 "Photovoltaikanlage - Flugplatz" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"

Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 27.10.2022 den Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.

Mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde vom 28.07.2022, Az.: 01558-22-44 wurde der Eintritt der Genehmigungsfiktion festgestellt.

1. Änderung

Die erste Änderung befindet sich im Aufstellungsverfahren.

1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"

Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 27.10.2022 den Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM ANklam", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.

3-2021 "Industriegebiet - Lilienthalring II"

Bebauungsplan 3-2021 "Industriegebiet - Lilienthalring II"

Der Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren.


3-2022 "Solarpark Stretense"

Bebauungsplan 3-2022 "Solarpark Stretense"

Der Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Solarpark Anklam-Stretense"

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Solarpark Anklam-Stretense" i.V.m. der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 25.04.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Solarpark Anklam-Stretense" als Satzung beschlossen.
Die im Parallelverfahren aufgestellte 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 06.08.2024, AZ: 2358-24-44 in der Fassung des Teilrücknahmebescheides vom 02.09.2024, AZ: 03017-24-44 genehmigt. Mit Schreiben vom 12.12.2024, AZ: 04147-24-44 hat die höhere Verwaltungsbehörde die Erfüllung der Maßgabe bestätigt. Durch die amtliche Bekanntmachung und mit Ablauf des 20.12.2024 wurde die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 "Solarpark Anklam-Stretense", gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), erfolgte am 25.04.2025.