Vermietung von Räumen in öffentlichen Gebäuden
Allgemeine Informationen
Vermietet werden einzelne Räume in kommunalen Gebäuden sowie Sporteinrichtungen (Turnhallen) außerhalb des Schulbetriebes.
Fachlich freigegeben durch
Stadtverwaltung Anklam
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben am 02.03.2016