Vermietung von Räumen in öffentlichen Gebäuden

Allgemeine Informationen

Vermietet werden einzelne Räume in kommunalen Gebäuden sowie Sporteinrichtungen (Turnhallen) außerhalb des Schulbetriebes.

Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Anklam

Fachlich freigegeben am

Fachlich freigegeben am 02.03.2016