Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Volltext
Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.
Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:
- Schadensort
- Straße
- Lampe Nummer oder Hausnummer
- Leuchte aus
- Mast
- Mastklappe
- sonstige Schäden
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
- Gemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
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