Gehwegschaden melden
Volltext
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
wünschenswert: Lageplan
Kosten
keine
Frist
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
Zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.