Gehwegschaden melden
Volltext
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
Ansprechpunkt
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt
Zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.
Fachlich freigegeben am
Online-Dienste
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