Gehwegschaden melden

Volltext

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

wünschenswert: Lageplan 

Kosten

keine

Frist

keine

Hinweise (Besonderheiten)

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage

Zuständige Stelle

die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.10.2013
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.

Urheber