Hundehaltung: Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden

Volltext

Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage(n)

Urheber