Hundehaltung: Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Volltext
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 17.11.2022
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
II 400
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