Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen

Volltext

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
  • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
  • Kopie des Stellvertretungsvertrages

Kosten

  • Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR

Frist

Im Regelfall 3 Monate;

Formulare

Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.06.2015
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Nachweis über Schulung
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
  • Arbeitsvertrag
    • Kopie des Stellvertretungsvertrages
  • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
  • Genossenschaftsregisterauszug
  • Handelsregisterauszug

Urheber

Onlinedienste