Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung

Volltext

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuerangelegenheiten
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Gegebenenfalls lebensmittelrechtlicher Unterrichtungsnachweis durch die Industrie- und Handelkammer

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Kosten für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertretrin: von 51,00 Euro bis 632,00 Euro (Gewerbekostenverordnung GewKostVO M-V)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
  • Führungszeugnis: 13,00 Euro
  • Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ergeht kostenfrei.

Fristen

Im Regelfall 3 Monate;

Formulare

Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

18.06.2015