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Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung)

Auf der Grundlage der §§5 und 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV-M-V) vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Artikel l des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOB1. M-V S. 467) in Verbindung mit den §§ l, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOB1. M-V S. 1162) wurde nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 15.12.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) erlassen.

Verwaltungsgebührensatzung (PDF, 6 Seiten, 809 KB)

Die Satzung ist am 01.01.2023 in Kraft getreten.

Gleichzeitig ist die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Anklam vom 13.12.2001 außer Kraft getreten.