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Gestaltungssatzung Siedlung Gellendiner Weg 3. Änderung


Im Zuge der Energetischen Entwicklung und den damit gestellten Anforderungen,
insbesondere der ENEF, sah es die Hansestadt Anklam als notwendig an, die
Gestaltungssatzung ,,Siedlung Gelleridiner Weg" zu überarbeiten.
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in Ihrer Sitzung am 17.03.2016
die 3. Änderung der Gestaltungssatzung ,,Siedlung Gellendiner Weg" in vorliegender Form
beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Die 3. Änderung der Gestaltungssatzung ,,Siedlung Gellendiner Weg" kann jedermann in
der Stadtverwaltung Anklam, Fachbereich 1 , Bau und Stadtentwicklung, Burgstraße 15,
Zimmer 33 während folgender Zeiten einsehen.
Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag
9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.00 Uhr
9.00-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr
9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.00 Uhr
9.00-12.00 Uhr
Auf die Regelung des §5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) vom 13.07.2011 wird hingewiesen.
Anklam, 26.05.2016

Der amtlichen Bekanntmachung ist eine Übersichtsskizze zur Lage des Geltungsbereiches
der Gestaltungssatzung beigefügt.

Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung ist am 08.06.2016 durch Abdruck in der Zeitung ,,AK - DER
ANZEIGENKURIER" bekannt gegeben worden.
Diese Bekanntmachung wurde am 08.06.2016 im Internet auf der Homepage der Hansestadt
Anklam unter der Adresse www.anklam.de, zu erreichen über den Link/Button ,,Ortsrecht und
Satzungen", veröffentlicht.
Anklam,09.06.2016