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4. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Aufgrund des § 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 17.03 2016 und mit Genehmigung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 17.08.2016 folgende 4. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 erlassen: