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Umtausch von Führerscheinen

Quelle: Landkreis Vorpommern-Greifswald

Umtauschpflicht für Führerscheine

Landkreis Vorpommern-Greifswald. In den nächsten Jahren müssen weitere Führerscheine umgetauscht werden.
Die Antragstellung kann an den 3 Standorten des Landkreises in

  • Pasewalk, An der Kürassierkasern 9
  • Anklam, Friedländer Landstraße 21 d
  • Greifswald, Feldstraße 85 a

erfolgen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen. Längere Wartezeiten bei der Antragstellung sind möglich.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • gültiges Personaldokument
    (Personalausweis, Reisepaß (mit aktueller Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate)
  • Führerschein
  • aktuelles biometrisches Paßbild (nicht älter als 2 Jahre)

Umtauschfristen

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Umtausch bis
vor 1953 19.01.2033
Ausstellungsjahr des
Führerscheins
Umtausch bis
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

Ablauf der Umtauschfrist

Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit

Was passiert, wenn der Führerschein ungültig ist?

Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.