Umtausch von Führerscheinen
Umtauschpflicht für Führerscheine
Landkreis Vorpommern-Greifswald. Fahrerlaubnisinhaber, deren Führerscheine vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen diese in den nächsten Jahren persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald umtauschen.
Die Antragstellung kann an den 3 Standorten des Landkreises in
- Pasewalk, An der Kürassierkasern 9
- Anklam, Friedländer Landstraße 21 d
- Greifswald, Feldstraße 85 a
erfolgen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen. Längere Wartezeiten bei der Antragstellung sind möglich.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- gültiges Personaldokument
(Personalausweis, Reisepaß (mit aktueller Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate) - Führerschein
- aktuelles biometrisches Paßbild
Wurde der Führerschein in einem anderen Landkreis oder einer anderen Stadt ausgestellt?
Übersendung einer Kartenabschrift von der ausstellenden Behörde an den
- per Post: den Landkreis Vorpommern, Führerscheinstelle, Feldstraße 85 a, 17489 Greifswald
- per E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-vg.de
- per Fax: 03834 8760-9031
Umtauschfristen
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Umtausch bis |
1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
vor 1953 |
19. Januar 2033 |
Führerschein im EC-Kartenformat
Wer bereit einen Führerschein im EC-Kartenformat besitzt, der zwischen 1999 und 2013 ausgestellt worden ist, muss diesen ab 2025 umtauschen.
Ablauf der Umtauschfrist
Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit
Was passiert, wenn der Führerschein ungültig ist?
Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.