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Erfassung von Brutvögeln im Auftrag des StALU Vorpommern

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) hat die Kartierung von Brutvogelarten für das EU-Vogelschutzgebiet Peenetallandschaft (DE 2147-401) Teilgebiet „West“ und Teilgebiet „Mitte“ in Auftrag gegeben. Das insgesamt etwa 9.794 ha große Gebiet liegt anteilig in den Bereichen der Ämter: Anklam-Land, Jarmen-Tutow, Züssow, Peenetal/Loitz und Demmin Land sowie in den Hansestädten Anklam und Demmin.
Im Amtsbereich Anklam-Land liegen folgende Gemeinden im Untersuchungsgebiet: Neetzow-Liepen, Postlow, Medow und Stolpe an der Peene. Der Amtsbereich Jarmen-Tutow ist mit der Gemeinde Bentzin und der Stadt Jarmen betroffen. Im Amtsbereich Züssow sind die Gemeinden Ziethen, Groß Polzin, Gützkow, Schmatzin und Bandelin betroffen. Für den Amtsbereich Peenetal/Loitz liegt das Untersuchungsgebiet in den Gemeinden Sassen-Trantow und Görmitz sowie in der Stadt Loitz. Der Amtsbereich Demmin Land ist mit der Gemeinde Kletzin betroffen.
Die Karte zeigt die Lage des Untersuchungsgebietes. Auftragnehmer für das Teilgebiet „West“ ist das Planungsbüro UmweltPlan GmbH aus Stralsund. Für das Teilgebiet „Mitte“ ist der Auftragnehmer das Institut für Angewandte Ökosystemforschung GmbH (IfAÖ) aus Neu Broderstorf.

Zielarten sind im Wesentlichen die in der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung M-V für das Vogelschutzgebiet aufgeführten Arten sowie aufgrund der Gebietsausstattung Vorkommen weiterer Anhang I-Arten der Vogelschutzrichtlinie. Ziel ist eine Erfassung (Kartierung) ausgewählter Brutvogelarten, um erstmals einen flächendeckenden Überblick für das entsprechende Vogelschutzgebiet zu erhalten. Grundsätzlich nicht kartiert werden Adler, Wanderfalken und Störche, sowie Seeschwalben und einige Möwenarten, da zu deren Vorkommen bereits Daten vorliegen.
Die Erfassung erfordert eine Begehung von Flächen, die potentiell Brutreviere aufweisen, bzw., von denen aus mögliche Brutreviere mit Fernglas und Spektiv gut einsehbar sind.
Die Kartierungen werden zwischen Februar 2024 bis spätestens August 2024 stattfinden. In diesem Zeitraum sind vom Auftragnehmer insgesamt 3 Begehungen am Tag und 2 Begehungen in der Nacht durchzuführen. Die Kartierer werden ein vom StALU VP ausgestelltes Auftragsbestätigungsschreiben mit sich führen.
Die Begehungen werden i.d.R. von Einzelpersonen durchgeführt. Das StALU VP bittet alle Flächeneigentümer, Pächter und sonstigen Flächennutzer, die Arbeiten zu unterstützen und den Zugang auf die Flächen zu gewähren.
Mit Fragen wenden Sie sich an das StALU VP in Stralsund: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dezernat 40 – Management Natura 2000, Franziska Kühnel, Badenstr. 18, 18439 Stralsund, Tel.: 0385 588 68 483, E-Mail: Franziska.Kuehnel@staluvp.mv-regierung.de , http://www.stalu-mv.de/vp/ .Die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes, der Flurstücke und weitere Gebietsbestandteile können auch im Internet im Kartenportal Umwelt M-V eingesehen werden: https://www.umweltkarten.mv-regie-rung.de/atlas/script/index.php  (Naturschutz  Schutzgebiete  Internationale Schutzgebiete  Europäische Vogelschutzgebiete (VSG); Geobasisdaten  ALKIS  Flurstücke). 

Bekanntmachung als PDF

Brutvogelkartierung 2024