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Amtliche Bekanntmachung - Satzungsbeschluss der Hansestadt Anklam über die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 »Siedlung Erich-Mühsam-Straße« im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB

Amtliche Bekanntmachung

Satzungsbeschluss der Hansestadt Anklam über die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 07.09.2023 die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ beste-hend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.

Die Planung wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio-nen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 befindet sich im Innenbereich der Hansestadt Anklam, am Standort des bisherigen NORMA-Marktes an der Pasewalker Allee. Die exakte Abgrenzung des Plangebietes ist der Über-sichtsskizze zur Lage des Bebauungsplanes zu entnehmen

Mit dieser Bekanntmachung wird zugleich bekannt gemacht, dass der Flächennutzungs-plan der Hansestadt Anklam im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes angepasst wurde (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Die im Geltungsbereich“ der 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich- Mühsam-Straße“ liegende Fläche mit der Darstellung „Allgemeines Wohngebiet“ wird neu mit der Darstellung „Sonstiges Sondergebiet Nahversorgungsmarkt“ überplant. Rück- bzw. Tiefbauarbeiten sind unter fachgutachterlicher Begleitung durchzuführen. Die nachrichtliche Übernahme des Bodendenkmals bleibt bestehen.
Die berichtigte Fläche des Flächennutzungsplanes wird im Folgenden dargestellt:

Jedermann kann die Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung in der Stadtver-waltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, Fachbereich 1 während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend wird der wirksame Bebauungsplan auf der Homepage der Hansestadt An-klam eingestellt unter

      - www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „Bebauungspläne“.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplan-server M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Anklam geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristge-mäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschä-digungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird darauf hingewiesen, dass etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvor-schriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen wor-den sind, nach Ablauf eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung die-ses Absatzes hingewiesen worden ist.


Anklam, den 26.10.2023


Michael Galander                                                                      Siegel
Bürgermeister

Übersichtsskizze zur Lage des Bebauungsplanes


Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung ist am 08.11.2023 durch Abdruck in der Zeitung „LokalFUCHS“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 08.11.2023 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Sat-zungen“ → „amtliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht.


Anklam, den 09.11.2023


Michael Galander                                                                 Siegel
Bürgermeister