Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Ostvorpommern das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (“Zebrastreifen“) im Bereich Bahnhofstraße/Hafenstraße auf Höhe des Bahnhofes zu prüfen und sich dafür einzusetzen, dass ein solcher eingerichtet wird.
21.01.2010 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 12 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Ostvorpommern das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (“Zebrastreifen“) im Bereich Bahnhofstraße/Hafenstraße auf Höhe des Bahnhofes zu prüfen und sich dafür einzusetzen, dass ein solcher eingerichtet wird, unter Einbeziehung der Fachausschüsse.