Auszug - Beanstandung des Beschlusses BV/024/2009 (Behandlung des Widerspruches zum Beschluss der Stadtvertretung vom 26.11.2009 zur Vorlage IfA/012/2009  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:33 Anlass: Sitzung
BV/025/2010 Beanstandung des Beschlusses BV/024/2009 (Behandlung des Widerspruches zum Beschluss der Stadtvertretung vom 26.11.2009 zur Vorlage IfA/012/2009
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Bürgervorsteher Beteiligt:Bürgervorsteher
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

 

Es werden keine Anträge gestellt. Zum Punkt 2 wird eine redaktionelle Änderung vorgenommen: „… aufschiebende Wirkung zum Beschluss …“

 

Über die Punkte des Beschlussvorschlages wird einzeln abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung

 

1. gibt der Beanstandung des Beschlusses BV/024/2009 durch den amtierenden

    Bürgermeister statt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                              7

Nein-Stimmen:              14

Enthaltungen:                              1

 

2. nimmt die Beanstandung des Beschlusses BV/024/2009 durch den

    amtierenden Bürgermeister und die damit verbundene aufschiebende Wirkung

    zum Beschluss IfA/012/2009 zur Kenntnis und wird zunächst nach einem

    außergerichtlichen Lösungsansatz suchen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            20

Nein-Stimmen:                0

Enthaltungen:                              2

 

Eine Abstimmung über den 3. Punkt – dass gegen die Beanstandung des Beschlusses BV/024/2009 durch den amtierenden Bürgermeister vor dem Verwaltungsgericht zu klagen ist – erübrigt sich damit.

 

Damit hat die Stadtvertretung folgenden Beschluss gefasst:

 

 

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung nimmt die Beanstandung des Beschlusses BV/024/2009 durch den amtierenden Bürgermeister und die damit verbundene aufschiebende Wirkung zum Beschluss IfA/012/2009 zur Kenntnis und wird zunächst nach einem außergerichtlichen Lösungsansatz suchen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2