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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung:
1. gibt der Beanstandung des Beschlusses BV/024/2009 durch den amtierenden Bürgermeister statt
2. nimmt die Beanstandung des Beschlusses BV/024/2009 durch den amtierenden Bürgermeister
und die damit verbundene aufschiebende Wirkung des Beschlusses IfA/012/2009 zur Kenntnis
und wird zunächst nach einem außergerichtlichen Lösungsansatz suchen
3. beschließt, gegen die Beanstandung des Beschlusses BV/024/2009 durch den amtierenden
Bürgermeister vor dem Verwaltungsgericht zu klagen