Drucksache - FB2/043/2009  

Betreff: Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
11.01.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
21.01.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan mit dem dazugehörigen Beteiligungsbericht und die Haushaltssatzung 2010, welche

 

-          im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils                            15.696.200 EUR

 

-          im Vermögenshaushalt

die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils                              3.854.700 EUR

 

-          den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                               400.000 EUR

davon für Zwecke der Umschuldung                                                                         0 EUR

 

-          den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                   196.000 EUR

 

-          den Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                            1.569.600 EUR

 

-          die Hebesätze für die                             Grundsteuer A                                          250 v.H.

Grundsteuer B                                          350 v.H.

Gewerbesteuer                                          350 v.H.

festsetzt.

 

2. Das nach § 45 Kommunalverfassung MV (a.F.) aufzustellende und gemäß § 2 Abs. 2, Nr. 2 Gemeindehaushaltsverordnung MV (a.F.) dem Haushaltsplan beizufügende Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2013 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

  1. Die Stadt Anklam hat nach § 47 (1) Kommunalverfassung M-V (KV M-V a.F.) für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und Möglichkeiten der Stadt. Mit ihm können somit alle Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat. Die Verwaltung ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden. Ansprüche Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

 

 

  1. Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes konnte nicht vollständig aus den dafür vorgesehenen Einnahmen des Verwaltungshaushaltes erreicht werden, so dass gemäß dem Erlass des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern zur Aufstellung der Haushaltspläne 2010 dem nicht ausgeglichenem Verwaltungshaushalt die Grundstückserlöse aus dem Vermögenshaushalt  (200,0 TEUR) zuzuführen sind. Da diese Mittel zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nicht ausreichen, ist außerdem die gesonderte Rücklage zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen(1.469,7 TEUR), welche damit aufgebraucht ist.

 

 

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 sieht folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr vor:

 

 

 

Ansatz 2009

Ansatz 2010

Veränderung

 

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

1.

Haushaltsplan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

Einnahmen und Ausgaben

16.137.600

15.696.200

-441.400

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

Einnahmen und Ausgaben

6.663.800

3.854.700

-2.809.100

 

 

 

 

 

2.

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen

davon z. Zwecke d. Umschuldung

682.400

 

682.400

400.000

 

0

-282.400

 

-682.400

 

 

 

 

 

3.

Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

167.000

196.000

29.000

 

ermächtigungen

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Höchstbetrag der Kassenkredite

1.613.700

1.569.600

-44.100

 

 

 

 

 

5.

Die Hebesätze wurden wie folgt

 

 

 

 

festgesetzt:  Grundsteuer A

250 v.H.

250 v.H.

0 v.H.

 

                  Grundsteuer B

350 v.H.

350 v.H.

0 v.H.

 

                   Gewerbesteuer

350 v.H.

350 v.H.

0 v.H.

 

 

 

 

 

 

  1. Verwaltungshaushalt

 

Der Verwaltungshaushalt 2010 konnte durch die Zuführung von Grundstückserlösen aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 200,0 TEUR sowie durch die Auflösung der gesonderten Rücklage zur Haushaltskonsolidierung in Höhe von 1.469,7 TEUR ausgeglichen werden.

Der Kreisumlagefaktor wurde gegenüber 2009 unverändert mit 43,3 % angesetzt, könnte sich jedoch weiter zum Nachteil der Kommunen entwickeln.

Einnahmeverluste sind laut Haushaltserlass bei der Schlüsselzuweisung in Größenordnung hinzunehmen, auch wird mit geringeren Gewerbesteuereinnahmen kalkuliert (-720,0 TEUR).

Durch die Umstrukturierung der Verwaltung zum 01.01.2010 konnten im Gegensatz zur ursprünglichen Haushaltsplanung 2010 Personalkosten in Höhe von 126,0 TEUR eingespart werden.

 

 

  1. Haustarifvertrag

 

Entsprechend des  seit Juli 2005 geltenden und mit Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2008 bis zum 31.12.2010 verlängerten Haustarifvertrags wird die wöchentliche Arbeitszeit im Jahr 2010 37,5 Stunden pro Woche betragen (2009 – 37 Std./Woche).

 

 

  1. Vermögenshaushalt

 

Im Vermögenshaushalt ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 400,0 TEUR zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen geplant. Generell ist jedoch anzumerken, dass in die Planung eingebrachte Investitionsmaßnahmen wegen fehlender Deckung keine Berücksichtigung im Haushaltsplan fanden.

Wesentliche Investitionen im Jahr 2010 sind u.a. die Umbauarbeiten in der ehemaligen Schülergaststätte der Regionalen Schule „Friedrich Schiller“ im Eichenweg (110,0 TEUR), die Sanierung des Daches des Nebengebäudes der Regionalen Schule „Käthe Kollwitz“ (87,0 TEUR) sowie die Sanierung der Erich-Mühsam-Straße in Höhe von 400,0 TEUR.

 

 

  1. Stellenplan

 

Der Stellenplan enthält gegenüber dem im Rahmen der IV. Nachtragshaushaltssatzung 2009 zur Beschlussfassung eingebrachten Stellenplan keine Änderungen.

 

 

  1. Entwicklung des Schuldenstandes

     

    Zur Finanzierung von Investitionen des Vermögenshaushaltes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 400,0 TEUR geplant. Durch diese Kreditaufnahme sowie der Übernahme der Kredite im Zuge der Eingemeindung Pelsins wird sich die Pro-Kopf-Verschuldung per 31.12.2010 von derzeit 529 EUR/EW  auf 538 EUR/EW erhöhen. Damit liegt die Hansestadt Anklam im Vergleich immer noch im Bereich einer unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung. Im Verlaufe der Jahre 2011 bis 2013 sind aus derzeitiger Sicht keine weiteren Neuverschuldungen geplant.

 

 

 

 

9. Entwicklung der  Allgemeine Rücklage

 

Der Bestand der Allgemeinen Rücklage am 01.01.2010 beträgt 0,3 TEUR. Somit wird die Pflichtrücklage, welche eine Höhe von 229,9 TEUR ausweisen sollte, nicht vorgehalten.

Auf Grund der im Jahr 2010 sowie in den Folgejahren zu erwartenden Einnahmeverluste wird es in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht möglich sein eine entsprechende Pflichtrücklage vorzuhalten bzw. diese überhaupt wieder aufzufüllen.

 

 

10. Entwicklung der  Bürgschaften

 

Durch die positive Entwicklung der Reduzierung der Kredite für die Bürgschaften ist per 31.12.2008 ein Stand der Kredite in Höhe von 10,0 Mio EUR zu verzeichnen.

    Die Bürgschaftshöhe beträgt unverändert 12,44 Mio EUR.

 

 

11. Kreisumlage

                

Für das Haushaltsjahr 2010 wurde ein Kreisumlagevervielfältiger von 43,3% angesetzt. Für die Folgejahre 2011 bis 2013 wurde dieser ebenfalls berücksichtigt.

 

 

12. Haushaltskonsolidierung

 

Es ist nicht zu verkennen, dass die Stadt zukünftig große Probleme haben wird, den Haushaltsausgleich zu erreichen. Im Jahr 2010 steht die in den vergangenen Jahren angesammelte Rücklage zur Haushaltskonsolidierung, welche aus erhöhten Schlüsselzuweisungen in den Vorjahren resultiert, zur Verfügung. Diese wird jedoch durch den Ausgleich 2010 vollständig aufgebraucht.

Zukünftig stellt der Haushaltsausgleich eine noch größere Herausforderung für die Verwaltung dar, so dass sowohl die Verwaltung selbst als auch die Politik gefragt sind, über haushaltskonsolidierende Maßnahmen nachzudenken. Obwohl rechtlich noch keine zwingende Veranlassung besteht ein förmliches Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wird die Verwaltung die Stadtvertretung im Laufe des Haushaltsjahres 2010 bitten, sich mit den Leitlinien für eine Haushaltskonsolidierung ab 2011 zu befassen. Ein diesbezüglicher Entwurf wird am 14.10.2010 in die Stadtvertretung eingebracht.

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Haushaltsplan

Beteiligungsbericht